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    DGAP-News  322  0 Kommentare Maternus-Kliniken AG: Nach deutlichen Zuwächsen im Vorjahr entwickelten sich Umsatz und Ergebnis im ersten Halbjahr 2018 trotz erheblicher Marktherausforderungen im Rahmen der Prognose. - Seite 2



    Die Kapazitätsauslastung im Maternus-Konzern stieg im Berichtszeitraum durchschnittlich von 78,7 Prozent auf 81,3 Prozent. Hierbei ging die Auslastung im Segment Pflege geringfügig auf 82,0 Prozent (Vorjahr: 82,7 Prozent) zurück, die Kapazitätsanpassungen in der Rehabilitation führten rechnerisch zu einer auf 78,2 Prozent (Vorjahr: 65,9 Prozent) verbesserten Auslastung.



    Auf der Kostenseite kam es insgesamt zu einer Erhöhung, wobei sich die einzelnen Positionen unterschiedlich entwickelt haben. So hängt die leichte Zunahme des Personalaufwands auf 36,6 Mio. EUR (Vorjahr: 36,3 Mio. EUR) vor allem mit einer weiteren Anhebung des Pflegemindestlohns zum 1. Januar 2018 zusammen.



    Der Materialaufwand des Vorjahres wurde in erheblichem Umfang durch Fremdleistungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Behandlung ausländischer Patienten in der Klinik in Bad Oeynhausen angefallen sind, belastet. Im laufenden Geschäftsjahr 2018 sind diese nicht mehr angefallen, so dass der Materialaufwand im Konzern von 11,1 Mio. EUR auf 10,3 Mio. EUR sichtlich zurückgegangen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtszeitraum deutlich auf 14,5 Mio. EUR (Vorjahr: 13,4 Mio. EUR) angestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf die Umqualifizierung des Mietvertrages für eine Pflege-Immobilie von Financial Lease in Operate Lease zurückzuführen. Dies hat in 2018 zu einer Erhöhung der Mietaufwendungen, aber auch zu einer Reduzierung der Abschreibungen und Zinsaufwendungen im Konzern geführt.



    Infolge dessen belief sich auf Konzernebene das Ergebnis vor Steuern Zinsenn und Abschreibungen (EBITDA) auf 3,5 Mio. EUR (Vorjahr; 5,1 Mio. EUR). Unter der Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen sowie eines leicht verbesserten Finanzergebnisses betrug das Konzernergebnis vor Steuern (EBT, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) -0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -0,1 Mio. EUR). Nach Steuern verblieb ein Fehlbetrag von -1,0 Mio. EUR im Konzern nach -0,2 Mio. EUR im Vorjahr.



    Wohn- und Teilhabegesetz NRW - Maternus erhält Ausnahmegenehmigung

    Am 1. August 2018 ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-NRW) in Kraft getreten, das für alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen eine Einzelzimmerquote in Höhe von 80 Prozent vorschreibt. Maternus konnte für die Einrichtung in Bad Salzuflen unter Verzicht auf die Gewährung von Pflegewohngeldleistungen eine Fristverlängerung bis 31. Juli 2023 erzielen. Die Einrichtung fällt damit für weitere fünf Jahre unter Bestandsschutz. Entsprechende Anträge wurden auch für die Einrichtungen in Essen, Köln und Löhne gestellt.

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