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     2398  3 Kommentare Mega-Rückruf bei Mercedes: Mit einem Kredit-Widerruf werden Sie den Diesel los

    Es ist eine Liste der Schande. Insgesamt 24 Modelle muss Mercedes wegen Abgas-Manipulationen zurückrufen. Ob nach einem Software Update die Motoren besser laufen, ist mehr als fraglich. Verbraucher, die ihr Fahrzeug loswerden wollen, sollten daher den Widerruf eines Kredit- oder Leasingvertrags prüfen lassen.

    Nach dem VW-Konzern dürfte Daimler damit der zweitgrößte Schummler im Diesel-Skandal sein. Die Liste, die der SPIEGEL vorlegt, zeigt, dass vom Widerruf fast die gesamte Breite der Modellpallette betroffen ist. 

    Entsprechend stark sind die Wertverluste gebrauchter Diesel. Doch die Chancen, mit Hilfe eines Widerrufs aus einer Finanzierung herauszukommen, stehen gut. Die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass besonders ein Fehler der Mercedes Benz Bank zum Verhängnis werden könnte – und zwar eine fehlende Pflichtangabe.

    Diese Pflichtangaben macht der Gesetzgeber zur Voraussetzung dafür, dass ein Leasing- oder Kreditvertrag vollständig ist. Das Gesetz benennt dazu diverse Informationen, die in den Vertragsunterlagen enthalten sein müssen. Fehlen diese, so beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Somit können Verbraucher auch lange nach Abschluss den Vertrag noch widerrufen.

    Im Fall von Mercedes-Benz-Finanzierungen haben wir herausgefunden, dass in vielen Verträgen eine solche Pflichtangabe fehlt. Dabei geht es darum, dass das Kreditinstitut den Kreditnehmer klar und verständlich darüber informieren muss, dass er das Recht hat, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB mit Verweis auf § 3 Abs. 1 Nr. 14). Diese Information fehlt aber in etlichen Kredit- und Leasingverträgen, die die Interessengemeinschaft Widerruf geprüft hat.

    Zusätzlich haben wir in Leasingverträgen von Mercedes Benz entdeckt, dass bei einer weiteren Pflichtangabe, dem sogenannten Gesamtbetrag, geschlampt wurde. Hier muss dem Kunden mitgeteilt werden, wie hoch seine Zahlung sein werden – und zwar einschließlich Zinsen. In einem von uns geprüften Vertrag war diese Zahl jedoch geringer als der Nettodarlehensbetrag – was selbst im Zeitalter von Nullzinsen nicht richtig sein kann.

    Als Konsequenz sind unsere Anwälte der Meinung, dass die Darlehen der Mercedes Benz Bank widerrufbar sind. Das bedeutet: Der Kreditnehmer erhält seine Zahlungen (Anzahlung und Raten) zurück und muss bzw. darf im Gegenzug das Auto zurückgeben. Die Restschuld erlischt. Der erhebliche Wertverlust der Autos, der durch den Diesel-Skandal eingetreten ist, ist somit von der Bank zu tragen.

    Verbraucher, die ein Mercedes-Kfz oder ein Fahrzeug anderer Marken auf Kredit gekauft oder geleast haben, sollten Ihre Finanzierung darauf überprüfen lassen, ob der sogenannte Widerrufsjoker greift. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung durch erfahrene Anwälte kostenlos und unverbindlich an.

    Ergeben sich Anhaltspunkt für Fehler, so begleiten die Anwälte Sie auch bei der Umsetzung des Widerrufs. Die Kosten dafür werden in aller Regel von einer Rechtsschutzversicherung (RSV) übernommen. Wer noch keine RSV hat, kann vor dem Widerruf noch eine Versicherung abschließen, die dann für den Rechtsstreit aufkommt.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Mega-Rückruf bei Mercedes: Mit einem Kredit-Widerruf werden Sie den Diesel los Es ist eine Liste der Schande. Insgesamt 24 Modelle muss Mercedes wegen Abgas-Manipulationen zurückrufen. Ob nach einem Software Update die Motoren besser laufen, ist mehr als fraglich. Verbraucher, die ihr Fahrzeug loswerden wollen, sollten daher den Widerruf eines Kredit- oder Leasingvertrags prüfen lassen.

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