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    DGAP-News  440  0 Kommentare publity AG: publity nennt Details zur Kapitalerhöhung - Bezugsfrist vom 2. bis zum 16. Oktober 2018 - Seite 3



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    Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte und am 28. September 2018 auf der Internetseite der publity AG veröffentlichte Wertpapierprospekt sowie das am 1. Oktober 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot. Allein der gebilligte Wertpapierprospekt und das Bezugsangebot enthalten die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.



    Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.
















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