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    Knockout für VW?  2143  0 Kommentare Musterklage: "Boxhandschuhe der Verbraucherschützer"?

    Heute wurde die bundesweit erste Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW eingereicht. Seit dem 1. November 2018 gilt das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage.

    Heute tritt das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage in Kraft. Damit können Verbraucherschützer stellvertretend für eine Vielzahl an Betroffenen ein Unternehmen verklagen. Bürger können sich so schnell und einfach einer Klage anschließen, ohne selbst das Prozessrisiko tragen zu müssen.

    Verbraucherschützer nutzen die Einführung des Gesetzes, um im Diesel-Skandal die bundesweit erste Musterklage gegen VW auf den Weg zu bringen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) reichte in Kooperation mit dem ADAC eine entsprechende Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. Die Klage wurde bereits an das Gericht gefaxt, so die "FAZ".

    "Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz", so VZBV-Vorstand Klaus Müller. Vom Diesel-Skandal betroffene Verbraucher könnten sich zeitnah in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen. Der VZBV informiert auf seiner Webseite sobald das Klageregister eröffnet wird – Abonnenten des News-Alerts werden automatisch daran erinnert.

    Verbraucherschützer sehen die Musterfeststellungsklage als ein wichtiges rechtliches Mittel, um im Abgasskandal Schadenersatz für betroffene Autobesitzer zu erstreiten. Der VZBV bezeichnet die Musterfeststellungsklage als "Boxhandschuhe der Verbraucherschützer".

    Sollte die Verbraucherzentrale vor Gericht gewinnen, würden die Kläger der Musterklage trotzdem nicht automatisch Schadensersatz erhalten. Bei der Musterklage geht es zunächst darum festzustellen, dass Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Gibt das Gericht den Verbraucherschützer Recht, wäre es allerdings sehr viel einfacher für Betroffene Schadenersatz vor Gericht zu erstreiten.

    Da das Verfahren Jahre dauern könnte, hoffen viele auf einen Vergleich. Dann wären auch keine Einzelklagen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen mehr nötig. VZBV-Vorstand-Klaus Müller erklärt gegenüber der "SZ": "Unser Ziel ist, dass Autobesitzer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen, den Wertverlust kompensiert bekommen, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen".

    Volkswagen zeigt sich indes völlig uneinsichtig. Kunden hätten trotz der "Umschaltlogik" – der illegalen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung – keine Schadenersatzansprüche. Die Dieselfahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit, so dass Unternehmen gegenüber der "Bild". Ob dem wirklich so ist, wird nun das Gericht klären müssen.

    Quellen:

    Bild

    FAZ

    SZ

    VZBV





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    Verfasst vonFerdinand Hammer
    Knockout für VW? Musterklage: "Boxhandschuhe der Verbraucherschützer"? Heute wurde die bundesweit erste Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW eingereicht. Seit dem 1. November 2018 gilt das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage.