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KWS Hauptversammlung beschließt Änderung der Rechtsform und Aktiensplit - Seite 2
Als KWS SAAT SE & Co. KGaA in die Zukunft
Eva Kienle, CFO der KWS SAAT SE, stellte den anwesenden Aktionären im Detail die Gründe für den geplanten Rechtsformwechsel aus Sicht des Vorstands vor. So wird der Formwechsel in eine KGaA die Finanzierungs- und Wachstumsmöglichkeiten der Gesellschaft und ihre Position auf dem Kapitalmarkt stärken, ohne dass ihr Charakter als börsennotiertes Familienunternehmen verloren geht. Derzeit gäbe es keine konkreten Übernahmeziele, das Vorhaben schaffe aber ideale Voraussetzungen, künftig noch agiler und flexibel durch Kapitalmaßnahmen auf Opportunitäten einzugehen. Zugleich bewahrt und stärkt KWS ihre Firmenidentität, indem die Aktionärsfamilien Büchting und Arend Oetker die Mehrheit in der persönlich haftenden Gesellschafterin - der KWS SE - halten, die die Geschäftsführung der KWS übernimmt.
Mit dem beschlossenen Rechtsformwechsel wird die KWS SAAT SE nun mit Eintragung ins Handelsregister voraussichtlich im ersten Quartal 2019 in die KWS SAAT SE & Co. KGaA umgewandelt. Die Aktionäre der KWS SAAT SE werden automatisch Kommanditaktionäre der neuen KGaA. Der Formwechsel hat weder die Auflösung der bestehenden Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleibt erhalten.
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Aufsichtsrat neu gewählt
Mit Eintragung des Rechtsformwechsels in das Handelsregister - voraussichtlich im ersten Quartal 2019 - erlöschen die Ämter der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der KWS SAAT SE. Daher wurde eine
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder in der neuen Rechtsform der KWS SAAT SE & Co. KGaA erforderlich. Er wird sich auch zukünftig aus vier Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern
zusammensetzen. Die bisherigen vier Anteilseignervertreter Andreas J. Büchting, Victor W. Balli, Cathrina Claas-Mühlhäuser und Marie Th. Schnell standen auf der Hauptversammlung zur Wahl und wurden
erneut durch die Hauptversammlung bestätigt. Die beiden Arbeitnehmervertreter werden im Nachgang der Hauptversammlung durch ein Besonderes Verhandlungsgremium ebenfalls neu gewählt. Die Amtszeit
der neuen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Entlastung zum Geschäftsjahr 2021/2022.