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    Wie geht das?  35380  5 Kommentare Die Lufthansa verklagt jetzt ihre Kunden

    Die Lufthansa geht jetzt gegen Schnäppchenjäger vor. Zumindest in einem ganz bestimmten Fall, so US-Medienberichte am Dienstag.

    Deutschlands größte Fluggesellschaft verklagt einen Schnäppchenjäger - in einer einzigartigen Klage - weil er beim gebuchten Flug beim Zwischenstopp ausgestiegen ist. In den USA hat sich hierfür der Begriff des "Hidden City-Hack" etabliert. Hierbei geht es darum, dass Passagiere Flüge buchen bei denen der Zwischenstopp eigentlich bereits ihr Endziel ist, um die höheren Kosten für einen Nonstop-Flug zu vermeiden.

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    Die "New York Post" macht folgendes Beispiel: So könnte beispielsweise jemand, der von New York City nach San Francisco fliegt, einen günstigeren Flug von New York City nach Lake Tahoe mit einem Zwischenstopp in San Francisco buchen - und dann einfach dort aussteigen.

    Im aktuellen Lufthansa-Fall - laut Gerichtsunterlagen aus April 2016 - buchte ein männlicher Passagier einen Hin- und Rückflug von Oslo nach Seattle mit einem Aufenthalt in Frankfurt am Main. Auf dem Rückflug stieg der Passsagier in Frankfurt am Main aus und nahm ein anderes Lufthansa-Flugzeug nach Berlin.  

    Lufthansa verlangt nun 2.385 US-Dollar von dem Reisenden. Die Klage wurde ursprünglich von einem Berliner Gericht abgewiesen, aber Lufthansa legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Unternehmen behauptet, dass der Ausstieg eine Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt, so die Gerichtsunterlagen. Ein Urteil steht noch aus.

    Der "Hidden City-Hack" kann die Flugzeiten für die Fluggesellschaften verzögern, was zu zusätzlichen Kosten führen kann. Die Lufthansa will nun durchsetzen, dass Passagiere, die Teile ihrer gebuchten Flugverbindung verfallen lassen, einen erhöhten Tarif nachzahlen müssen. Reiserechtler gehen davon aus, dass der Lufthansa-Fall kein Einzelfall bleiben wird.

    Juristisch handelt es sich um die "No-Show-Klausel": Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Oder aber Passagiere, die einen Teil der Route nicht nutzen, dürfen den Rückflug oder weitere Teilstrecken mit der gleichen Airline nicht antreten. Die Klausel ist umstritten, denn der europäische Verbraucherverband BEUC fordert ein Verbot. Bislang sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband keinen Handlungsbedarf.

    Quellen:

    NYP

    Airliners




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