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    Euro Sun Mining verstärkt Board mit führender Rechtsexpertin

    Die Qualität eines Unternehmens bemisst sich – gerade im Bergbausektor – nicht nur am Projekt der Gesellschaft, sondern insbesondere auch an der Qualität des Managements und des Board of Directors (vergleichbar einem Aufsichtsrat). Und hier meldet die Goldgesellschaft Euro Sun Mining (TSX ESM / WKN A2ARP6) einen beeindruckenden Neuzugang.

    Wie das Unternehmen nämlich meldet, ist die Rechtsanwältin Eva Bellissimo dem Board des Unternehmens beigetreten. Frau Bellissimo ist Partnerin bei  with McCarthy Tétrault LLP, der führenden Kanzlei Kanadas. Dort ist sie Co-Leiterin des Bereichs Canada Mining bei McCarthy Tétraultss Global Metals & Mining Group. Frau Bellissimo konzentriert sich auf Fusionen und Akquisitionen, Unternehmensfinanzierung und Compliance in Bezug auf Wertpapierrecht.

    Das neueste Board-Mitglied von Euro Sun verfügt über 17 Jahre Erfahrung im Bergbausektor und hat zahlreiche Unternehmen der Branche beraten und Hunderte Transaktionen begleitet.

    Kein Wunder, dass Scott Moore, CEO Euro Sun, sich erfreut zeigt, jemanden mit der Erfahrung und dem Wissen um den Bergbausektor von Frau Belissimo für das Unternehmen zu gewinnen. Er betont diesbezüglich, dass Frau Belissimo an zahlreichen, signifikanten Transaktionen besonders im Goldsektor beteiligt war und eine wertvolle Ergänzung des Boards des Unternehmens ist.

    Dieser Meinung können wir uns nur anschließen, zumal ja bei Euro Sun bereits Ende des Jahres die Entscheidung über den Bau der Mine auf dem gewaltigen Rovina Valley in Rumänien ansteht. Bei der dafür nötigen Finanzierung der Kosten, dürften Rat und Unterstützung von Frau Belissimo für das Unternehmen äußerst hilfreich sein.

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    Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Euro Sun Mining halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen einer dritten Partei, die im Lager der Euro Sun Mining steht, und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist, zumal diese dritte Partei die GOLDINVEST Consulting GmbH für die Erstellung von Berichten zu Euro Sun Mining entgeltlich entlohnt. Diese dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg und einem höheren Handelsvolumen der Aktien von Euro Sun Mining profitieren. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt.



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