EANS-Hauptversammlung
Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2
Kapitalerhöhung des Grundkapitals um EUR 2.181.000,-- (im Firmenbuch eingetragen
am 19.5.2000);
(v) am 4.2.1994/3.8.1994 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der
Kapitalerhöhung des Grundkapitals um ATS 20.000.000 (im Firmenbuch eingetragen
am 5.7.1995); und
(vi) am 28.9.1993 vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Kapitalerhöhung
des Grundkapitals um ATS 10.000.000,-- (im Firmenbuch eingetragen am 4.11.1993)
gegen Bareinlagen im Hinblick auf die Zeichnung von neuen Stammaktien durch
Aktionäre, welche mit der Gesellschaft in einem wechselseitigen
Beteiligungsverhältnis stehen,
a) Zahlungen oder sonstige Leistungen zwischen der Gesellschaft und ihren
Aktionären, insbesondere der Generali 3Banken Holding AG, aufgegliedert nach
Aktionären, Datum, Rechtsgrund, Betrag und einer allfälligen Widmung;
b) den Grundsätzen der effektiven Kapitalaufbringung entsprochen wurde, in dem
aufgrund der bestehenden wechselseitigen Beteiligungsverhältnisse in Höhe der in
Hundert gerechneten wechselseitigen Beteiligung ein entsprechend erhöhter
Kapitalbetrag aufgebracht wurde;
c) die Einlageforderungen aus der Zeichnung der neuen Aktien durch diese
Aktionäre vollständig und wirksam erfüllt wurden, wobei die Beteiligung am
eigenen Vermögen der Gesellschaft herauszurechnen ist;
d) Rückforderungsmöglichkeiten hinsichtlich allfälliger in Punkt a) genannter
finanzieller Mittel bestehen und wenn ja in welcher Höhe, gegen wen und aus
welchem Rechtsgrund;
e) einzelnen Aktionären ein gesellschaftsfremder (Sonder-)Vorteil entstanden
ist;
f) ein allfälliger (Sonder-)Vorteil gemäß Punkt e) unter Ausnutzung von Einfluss
auf die Gesellschaft durch Bestimmung eines Mitgliedes des Vorstands oder des
Aufsichtsrats entstanden ist;
g) aus den möglichen Konstellationen der Gesellschaft und / oder einzelnen
Aktionären ein Schaden erwachsen ist, in welcher Höhe dieser Schaden zu
beziffern ist, und ob dieser Schaden gegenüber dem Vorstand, gegenüber dem
Aufsichtsrat oder gegenüber den (anderen) Aktionären geltend gemacht werden
kann.
Zum Sonderprüfer wird eine der unter "Big four" bezeichneten großen
Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das sind Ernst & Young, PwC, KPMG oder
Deloitte, oder sofern notwendig auch andere qualifizierten Prüfer bestellt. Herr
Magister Martin Breuner und Herr Magister Arnold Krassnitzer werden beauftragt
und bevollmächtigt, für die Gesellschaft mit dem Sonderprüfer auf Grundlage des
vom Prüfer vorgelegten indikativen Angebots einen Prüfungsauftrag nach
österreichischem Recht abzuschließen, wobei das Honorar mit einem Höchstbetrag
zu begrenzen und ein Zeitraum bis längstens drei Monate nach Auftragserteilung
zu bestimmen ist, bis zu dem spätestens ein schriftlicher Bericht vorzulegen
ist. Die Beauftragung von Subunternehmen, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer
etc. ist an die vorangehende Zustimmung der oben genannten Bevollmächtigten zu
binden."
Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im
Internet unter www.btv.at [http://www.btv.at/] zugänglich:
* das gemeinsame Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit
Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Beschlussantrag
und Begründung,
* die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen
Ergänzung.
Innsbruck, im April 2019 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck
MMag. Daniel Stöckl-Leitner
Bereichsleiter Marketing, Kommunikation, Vorstandsangelegenheiten Tel.: +43 505
333 ? 1400
daniel.stoeckl-leitner@btv.at
www.btv.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
Email: btv@btv.at
WWW: www.btv.at
ISIN: AT0000625504
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
Aktionären, insbesondere der Generali 3Banken Holding AG, aufgegliedert nach
Aktionären, Datum, Rechtsgrund, Betrag und einer allfälligen Widmung;
b) den Grundsätzen der effektiven Kapitalaufbringung entsprochen wurde, in dem
aufgrund der bestehenden wechselseitigen Beteiligungsverhältnisse in Höhe der in
Hundert gerechneten wechselseitigen Beteiligung ein entsprechend erhöhter
Kapitalbetrag aufgebracht wurde;
c) die Einlageforderungen aus der Zeichnung der neuen Aktien durch diese
Aktionäre vollständig und wirksam erfüllt wurden, wobei die Beteiligung am
eigenen Vermögen der Gesellschaft herauszurechnen ist;
d) Rückforderungsmöglichkeiten hinsichtlich allfälliger in Punkt a) genannter
finanzieller Mittel bestehen und wenn ja in welcher Höhe, gegen wen und aus
welchem Rechtsgrund;
e) einzelnen Aktionären ein gesellschaftsfremder (Sonder-)Vorteil entstanden
ist;
f) ein allfälliger (Sonder-)Vorteil gemäß Punkt e) unter Ausnutzung von Einfluss
auf die Gesellschaft durch Bestimmung eines Mitgliedes des Vorstands oder des
Aufsichtsrats entstanden ist;
g) aus den möglichen Konstellationen der Gesellschaft und / oder einzelnen
Aktionären ein Schaden erwachsen ist, in welcher Höhe dieser Schaden zu
beziffern ist, und ob dieser Schaden gegenüber dem Vorstand, gegenüber dem
Aufsichtsrat oder gegenüber den (anderen) Aktionären geltend gemacht werden
kann.
Zum Sonderprüfer wird eine der unter "Big four" bezeichneten großen
Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das sind Ernst & Young, PwC, KPMG oder
Deloitte, oder sofern notwendig auch andere qualifizierten Prüfer bestellt. Herr
Magister Martin Breuner und Herr Magister Arnold Krassnitzer werden beauftragt
und bevollmächtigt, für die Gesellschaft mit dem Sonderprüfer auf Grundlage des
vom Prüfer vorgelegten indikativen Angebots einen Prüfungsauftrag nach
österreichischem Recht abzuschließen, wobei das Honorar mit einem Höchstbetrag
zu begrenzen und ein Zeitraum bis längstens drei Monate nach Auftragserteilung
zu bestimmen ist, bis zu dem spätestens ein schriftlicher Bericht vorzulegen
ist. Die Beauftragung von Subunternehmen, wie Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer
etc. ist an die vorangehende Zustimmung der oben genannten Bevollmächtigten zu
binden."
Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
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Internet unter www.btv.at [http://www.btv.at/] zugänglich:
* das gemeinsame Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit
Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Beschlussantrag
und Begründung,
* die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen
Ergänzung.
Innsbruck, im April 2019 Der Vorstand
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Stadtforum 1, 6020 Innsbruck
MMag. Daniel Stöckl-Leitner
Bereichsleiter Marketing, Kommunikation, Vorstandsangelegenheiten Tel.: +43 505
333 ? 1400
daniel.stoeckl-leitner@btv.at
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Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
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