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     811  0 Kommentare Probleme mit Behörden: Jetzt bei dieser FAANG-Aktie einsteigen!

    Wer als Anleger in die größten Tech-Themen investiert hat, hat in den vergangenen Wochen ein böses Erwachen erlebt. Anfang Juni drangen Berichte darüber, dass US-Regierungsbehörden sich darauf vorbereiten, Untersuchungen bei Big Tech durchzuführen, an die Öffentlichkeit. Die beiden Behörden (das Department of Justice und die Federal Trade Commission), die die Kartellbehörde ausmachen, hatten bereits Gespräche, um alle Rechtsfragen vor den Sondierungen zu klären.

    Einige der bekanntesten Technologieunternehmen der Welt – Facebook (WKN:A1JWVX), Apple (WKN:865985), Amazon.com (WKN:906866), Netflix (WKN:552484) und Googles Mutterkonzern Alphabet (WKN:A14Y6F) – machen die sogenannten FAANG-Aktien aus. US-Regierungskartellbehörden haben sich Berichten zufolge auf vier der fünf eingeschossen, aber einer fehlt seltsamerweise auf der Liste – der Streaming-Riese Netflix.

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    Schauen wir doch mal, warum Netflix nicht von den Aufsichtsbehörden auf den Kieker genommen wird – und ob das die Aktie zu einem Kauf macht.

    Was die Regierungsaufsicht sagt

    In einer kürzlich gehaltenen Rede stellte der Kartellchef des DOJ, Assistant Attorney General Makan Delrahim, eine Reihe von Faktoren dar, die die Regierung bei der Entscheidung, ein Kartellverfahren einzuleiten, berücksichtigen kann. Einige haben gesagt, dass die derzeitigen US-Kartellgesetze – von denen viele vor über 100 Jahren verabschiedet wurden, um sich mit den damaligen Monopolen zu befassen – nicht ausreichen, um Big Tech im digitalen Zeitalter zu regulieren.

    Delrahim ist da anderer Meinung und sagt: “Viele der jüngsten Forderungen nach einer Kartellreform oder einem radikaleren Wandel basieren auf der falschen Vorstellung, dass es der Kartellpolitik nur darum geht, die Preise zu begrenzen.”

    Er legte eine Reihe von Tests dar, die Regulierungsbehörden einsetzen können, um festzustellen, ob gegen das Kartellrecht verstoßen wurde. “Preiseffekte allein geben kein vollständiges Bild der Marktdynamik wieder, insbesondere in digitalen Märkten, in denen der gewinnmaximierende Preis Null ist”, sagte er. Delrahim weist darauf hin, dass sich die bestehenden Kartellvorschriften auch auf “Nicht-Preisdimensionen” stützen können.

    “Wir verfügen bereits über die notwendigen Instrumente, um das Kartellrecht in Fällen, in denen digitale Technologien zum Einsatz kommen, durchzusetzen”, sagte er. “Das US-Kartellrecht ist flexibel genug, um auf alte und neue Märkte angewendet zu werden.”

    Was macht Netflix anders als die anderen?

    Um zu verstehen, warum Netflix nicht mit im Kontrollprozedere ist, muss man wissen, warum die anderen FAANG-Aktien untersucht werden.

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Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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