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    Berlin  6303  2 Kommentare Auf diese Werte müssen Vermieter künftig die Miete absenken - Seite 2

    „Legal, illegal, scheißegal“

    Das geplante Gesetz ist aus vielen Gründen verfassungswidrig: Es greift rückwirkend in bestehende Verträge ein und kommt einer Enteignung gleich. Es regelt Dinge, die ein Bundesland gar nicht regeln darf, weil die Gesetzgebungskompetenz im Mietrecht allein beim Bund liegt, was zuletzt durch mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages noch einmal bestätigt wurde. Das weiß die Linksregierung natürlich, aber sie handelt nach dem alten, linken Motto: „Legal, illegal, scheißegal“.

     

    Was tun?

    Wenn Vermieter dagegen klagen und die Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen lassen wollen, dauert dies fünf bis sechs Jahre. Deutlich schneller ginge es nur mit einem Normenkontrollverfahren, das 25% der Bundestagsabgeordneten anstrengen könnten.

    Der Skandal: Keine im Bundestag vertretene Partei hat bisher erklärt, dass sie ein solches Normenkontrollverfahren anstrengen bzw. unterstützen wird. Offenbar ist die Angst übermächtig, als „Vermieterpartei“ dazustehen. Peinlich ist das besonders für Parteien, die sonst stets den Rechtsstaat beschwören, die aber den Worten keine Taten folgen lassen wollen. Dabei handelt es sich in Wahrheit um den Putsch der Linksregierung in Berlin gegen den Rechtsstaat.

     

    Meine Bitte: Schreiben Sie heute an den Bundestagsabgeordneten der Partei, die Ihnen nahesteht und fordern Sie ihn auf, verbindlich zu erklären, dass er ein Normenkontrollverfahren unterstützen würde, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Auf die Reaktionen bin ich neugierig.

     

    Mietobergrenzen in Berlin

    Nach Jahr des Erstbezugs, Ausstattung und Wohnlage, Preise in Euro pro Quadratmeter

    Bis 1918 mit Sammelheizung und Bad 6,03
       
    Bis 1918 mit Sammelheizung oder Bad 4,32
       
    Bis 1918 ohne Sammelheizung und Bad 3,89
       
       
    1919 bis 1949 mit Sammelheizung und Bad 6,03
       
    1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder Bad 4,27
       
    1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und Bad 3,42
       
       
    1950 bis 1955 mit Sammelheizung und Bad 5,88
       
    1950 bis 1955 mit Sammelheizung oder Bad 4,86
       
    1950 bis 1955 ohne Sammelheizung und Bad 3,84
       
       
    1956 bis 1964 mit Sammelheizung und Bad 5,85
       
    1956 bis 1964 mit Sammelheizung oder Bad 5,02
       
    1956 bis 1964 ohne Sammelheizung und Bad 4,19
       
       
    1965 bis 1972 5,74
       
    1973 bis 1983 (West) 7,51
       
    1984 bis 1990 (West) 7,24
       
    1973 bis 1990 (Ost) 5,64
       
    1991 bis 2013 7,97
       

    Tabelle: Tsp/Böttcher Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen


    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Berlin Auf diese Werte müssen Vermieter künftig die Miete absenken - Seite 2 Die Berliner Bauverhinderungssenatorin Katrin Lompscher (seit 1981 SED-Mitglied) hat die Eckpunkte des „Mietendeckel“-Gesetzes vorgelegt. Wer bisher mehr Miete bezahlte als die staatlichen Obergrenzen vorsehen, kann seine Miete „auf Antragstellung durch das Bezirksamt absenken“ lassen auf Höchstwerte von 3,89 – 7,97 Euro/qm.