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    DGAP-Adhoc  536  0 Kommentare Nordex SE beschließt Kapitalerhöhung; Übernahmeangebot von Acciona S.A. erwartet - Seite 2



    Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich die Beteiligung von Acciona an Nordex auf über 30 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhöhen. Acciona ist dann grundsätzlich verpflichtet, ein Pflichtangebot an alle Aktionäre von Nordex in Übereinstimmung mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz anzukündigen und durchzuführen. Alternativ könnte Acciona alsbald ein befreiendes freiwilliges Übernahmeangebot ankündigen und durchführen. In jedem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat von Nordex in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen die jeweilige Angebotsunterlage unmittelbar nach Veröffentlichung durch Acciona prüfen und firstgerecht eine begründete Stellungnahme abgeben und veröffentlichen.



    Für weitere Informationen:





    Head of Investor Relations



    Felix Zander



    Telefon: +49 (40) 30030 1116

    E-Mail: fzander@nordex-online.com



    Nordex SE



    Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg



    Fax: +49 (40) 30030 1333



    Wichtiger Hinweis:



    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

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