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     2930  0 Kommentare Freiwillige Kundendienstmaßnahme bei Mercedes Diesel - das steckt dahinter

    Zahlreiche Besitzer eines Mercedes Benz Diesel erhalten derzeit Post von der Daimler AG. Darin werden diese zu einem Software-Update geladen. Wie sollten sich Betroffene verhalten - und welche Alternativen gibt es?

    Die Interessengemeinschaft Widerruf erreichen immer mehr Anfragen von Besitzern eines Diesels der Marke Mercedes Benz. Sie werden vom Hersteller ihrer Fahrzeuge, der Daimler AG, angeschrieben, um eine sogenannte freiwillige Kundendienstmaßnahme vorzunehmen. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als ein Software-Update für die Abgassteuerung. Denn auch in den Diesel-Fahrzeugen von Mercedes sind zahlreiche sogenannte Abschalteinrichtungen (auch Thermofenster genannt) verbaut, die dafür sorgen sollen, dass in gewissen Situationen die Abgasreinigung gedrosselt wird. Dadurch steigen die Abgaswerte über die zulässigen Werte hinaus.

    Doch etliche Diesel-Besitzer, die ein solches Update haben vornehmen lassen, berichten von erheblichen Problemen. Höherer Benzinverbrauch und geringere Leistung des Motors sind die am häufigsten genannten Schwierigkeiten. Deshalb sollten sich Betroffene gut überlegen, ob sie diese „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ vornehmen lassen.

    Stattdessen haben jene Diesel-Besitzer, die die Schreiben von Mercedes Benz erhalten, eine wesentlich interessantere Möglichkeit: Sie sollten prüfen lassen, ob sie für ihr Fahrzeug Schadensersatz erhalten können oder ob sie das Auto an Mercedes zurückgeben können. Denn die Tatsache, dass sie die Einladung zum Software-Update erhalten, ist ein klarer Hinweis darauf, dass sich in ihrem Fahrzeug eine - zumeist illegale – Abschalteinrichtung befindet. Dies erhöht die Chancen auf Schadensersatz oder die Rückgabe des Fahrzeugs deutlich. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen inzwischen, dass Daimler mit dem Rücken zur Wand steht und immer mehr Fälle verliert.

    Hier lassen Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, welche Möglichkeiten Sie als Diesel-Besitzer haben.

    Grundsätzlich gibt es mehrere Optionen. Je nach Ausgangsposition gibt es unterschiedliche Herangehensweisen:

    Der Kauf des Fahrzeugs wurde mit Hilfe eines Kfz-Kredits oder eines Leasingvertrags finanziert

    Dann kann in vielen Fällen der Widerruf der Finanzierung der sinnvollste Weg sein. Formfehler in den Verträgen von Mercedes Benz Bank, aber auch Volkswagen Bank, Audi Bank, Seat Bank, BMW Bank und zahlreichen anderen Autobanken sorgen nach unseren Analysen dafür, dass ein solcher Widerruf noch Jahre nach Abschluss ausgesprochen werden kann – auch dann noch, wenn der Kredit oder Leasing-Vertrag gar nicht mehr läuft.

    Der Kauf des Autos wurde nicht finanziert

    In diesen Fällen muss eine Schädigung des Verbrauchers durch Manipulation der Abgaswerte nachgewiesen werden. Hier verbessern die jüngsten Rückrufe die Chancen von Mercedes-Besitzern erneut. Sie zeigen, dass die Manipulationen weit verbreiteter gewesen sein können, als bisher bekannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang des Jahres klargestellt, dass ein solches Vorgehen des Autoherstellers einen Sachmangel darstellt.

    Besonders gut dürften die Chancen auf Schadensersatz-Anspruch für alle Modelle sein, die durch das KBA oder durch den Hersteller für ein Software-Update zurückgerufen wurden. Denn nach der Entscheidung des BGH steht fest: Mit einem Software-Update ist es in der Regel nicht getan. Vielmehr hat der Besitzer einen Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug. Er kann also ein Neufahrzeug oder die Rückgabe seines Geldes fordern. Hier gibt es inzwischen auch schon einige Gerichts-Urteile, die bestätigen, dass ein Verbraucher sein Geld zurückbekommt, ohne eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu bezahlen ist. 

    Was tun?

    Jeder Fall ist individuell. Die ideale Vorgehensweise hängt stark von folgenden drei Faktoren ab:

    Welchen Motor hat das Auto?

    Wurde der Kauf durch Kredit oder Leasing finanziert?

    Hat der Besitzer eine Rechtsschutzversicherung?

    Daher sollte jeder Fall einzeln durch einen Fachmann geprüft werden, um zu ermitteln, welches Vorgehen die besten Chancen hat und gleichzeitig die geringsten Kosten verursacht. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Diesel-Besitzer, welche Aussichten bestehen und wie sie weiter vorgehen können.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Freiwillige Kundendienstmaßnahme bei Mercedes Diesel - das steckt dahinter Zahlreiche Besitzer eines Mercedes Benz Diesel erhalten derzeit Post von der Daimler AG. Darin werden diese zu einem Software-Update geladen. Wie sollten sich Betroffene verhalten - und welche Alternativen gibt es?

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