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    DGAP-News  186  0 Kommentare Deutsche Industrie REIT-AG - Vorläufige Bezugsrechtsquote 44,6 % der neuen Aktien der im Rahmen des Bezugsangebots bezogen - Beginn der Privatplatzierung - Seite 2



    Kontakt:



    Deutsche Industrie REIT-AG

    Herr René Bergmann

    Finanzvorstand

    August-Bebel-Str. 68

    14482 Potsdam

    Tel. +49 (0) 331 740 076 535



    Wichtiger Hinweis



    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot erfolgte ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Bezugsangebots und des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts. Diese Veröffentlichung stellt insbesondere weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem Securities Act oder dem Recht der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von "U.S. persons" angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß der Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der Vereinigten Staaten ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in andere Jurisdiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und dürfen nicht an "U.S. persons" oder über Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den Vereinigten Staaten versandt werden. In den Vereinigten Staaten wird kein öffentliches Angebot von Neuen Aktien unternommen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.

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