checkAd

    DGAP-WpÜG  344  0 Kommentare Befreiung ;





    Zielgesellschaft: OVB Holding AG; Bieter: Assicurazioni Generali S.p.A.

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
    ---------------------------------------------------------------------------

    Veröffentlichung der Tatsache, des Tenors und der wesentlichen Gründe des
    Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom
    12.09.2019 über die Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den
    Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf
    die OVB Holding AG, Köln

    Mit Bescheid vom 12.09.2019 hat die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') auf entsprechende Anträge die
    Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien ('Antragstellerin zu 1)')
    und die Generali CEE Holding B.V., Amsterdam, Niederlande ('Antragstellerin
    zu 2)') gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG jeweils von der Verpflichtung gemäß § 35
    Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Erlangung der Kontrolle über die OVB Holding AG,
    Köln, zu veröffentlichen, und von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 2 Satz 1
    WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 14 Abs. 2
    Satz 1 WpÜG ein Angebot zu veröffentlichen, befreit.

    Der Tenor des Bescheids der BaFin vom 12.09.2019 lautet wie folgt:

    '1. Die Antragsteller werden jeweils für den Fall, dass sie im Zusammenhang
    mit dem Beitritt der Antragstellerin zu 2) zu dem am 02.11.2000 zwischen
    der Basler Beteiligungsholding GmbH, vormals DEUTSCHER RING
    Beteiligungsholding GmbH mit Sitz in Hamburg, der DEUTSCHER RING Financial
    Services GmbH mit Sitz in Hamburg, der Generali Lebensversicherung AG,
    vormals Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg
    und der Signal Iduna Lebensversicherung a. G. VVaG, vormals IDUNA
    Vereinigte Lebensversicherung aG mit Sitz in Hamburg geschlossenen Rahmen-
    und Stimmbindungsvertrag unmittelbar oder mittelbar die Kontrollschwelle
    des § 29 Abs. 2 WpÜG in Bezug auf die OVB Holding AG mit Sitz in Köln
    überschreiten, gemäß § 37 Abs. 1 Var. 1 WpÜG von der Verpflichtung gemäß §
    35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der OVB Holding AG mit Sitz
    in Köln zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2
    Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine
    Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in
    Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
    veröffentlichen, befreit.

    2. Ich behalte mir gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG vor, diesen
    Befreiungsbescheid zu widerrufen, sofern die Zielgesellschaft die
    Einberufung einer Hauptversammlung bis zum Zeitpunkt der Kontrollerlangung
    durch die Antragstellerin zu 2) veröffentlicht, deren Tagesordnung die Wahl
    Seite 1 von 7


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-WpÜG Befreiung ; Zielgesellschaft: OVB Holding AG; Bieter: Assicurazioni Generali S.p.A. WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …