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     336  0 Kommentare Allianz und Deutsche Euroshop: 2 Aktien, die bestens geeignet sind für die 4-%-Dividendenregel

    Die sogenannte 4-%-Regel dürfte vielen Investoren und insbesondere Ruheständlern ein Begriff sein. Hinter dieser Formel verbirgt sich, dass ein hypothetisches Ruhestandsportfolio bestehend aus einem Aktien-Anleihe-Mix niemals leer gegangen wäre, sofern man in jedem Jahr 4 % der Anlagesumme abgehoben hätte, jeweils bereinigt in den Folgejahren um die Inflation.

    Eine Regel, die ich bereits vor einiger Zeit etwas abgeändert habe. Speziell mithilfe von Dividendenaktien kann dieser Richtwert schließlich relativ einfach erzielt werden, sogar ohne das eigene Kapital des Ruhestandsportfolios aufzehren zu müssen.

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    Werfen wir in diesem Sinne heute einen Blick auf die Aktien der Allianz (WKN: 840400) und der Deutschen Euroshop (WKN: 748020), die womöglich ideale Kandidaten für ein solches Vorgehen sein könnten. Sowie natürlich auf die Frage, warum genau.

    Allianz: Viele grundsätzliche Anforderungen erfüllt

    Eine erste Aktie, die zunächst die Anforderung an die Dividendenrendite erfüllt, ist die der Allianz. Der DAX-Versicherer aus München zahlte zuletzt eine Dividende in Höhe von 9,00 Euro an die Investoren aus. Bei einem derzeitigen Aktienkursniveau von 217,40 Euro entspricht das einer Dividendenrendite von 4,14 %. An diesen Wert können wir daher bereits einen Haken machen.

    Außerdem bringt die Allianz derzeit ein moderates Wachstum mit. Alleine innerhalb der vergangenen Jahre stiegen hier Erlöse und Ergebnisse stets moderat, manchmal sogar auch rasant an. Innerhalb der ersten neun Monate des aktuellen Geschäftsjahres betrugt das Ergebnisplus je Aktie 7,6 %, was definitiv ein interessanter Wert ist. Und einer, der wohl nicht an der Ausschüttungssumme je Aktie vorbeigehen wird.

    Die Allianz plant schließlich, auch künftig stets einen Anteil vom Gewinn in Höhe von 50 % an die Investoren auszuschütten, wobei mindestens konstante Ausschüttungen auch in schwächeren Jahren im Raum stehen. Sprich, das derzeitige Gewinnwachstum dürfte hier langfristig zu höheren Dividendenrenditen führen, also weiterem Dividendenwachstum in den nächsten Jahren.

    Mithilfe dieser beständigen und zugleich wachsenden Ausschüttungen können Investoren daher bequem ca. 4 % ihres Kapitals in Form von Dividenden abheben, wobei das Dividendenwachstum hier für einen Inflationsausgleich sorgt. Das ist definitiv eine spannende Ausgangslage für eine solche etwas modifizierte Regel.

    Deutsche Euroshop: Sogar netto möglich!

    Eine zweite Aktie, die hier attraktive Ansätze mitbringt, ist die der Deutschen Euroshop. Diese Immobilienbeteiligungsgesellschaft brächte es bei einer zuletzt gezahlten Dividende in Höhe von 1,50 Euro und einem derzeitigen Kursniveau von 26,14 Euro sogar auf eine Dividendenrendite von 5,73 %. Selbst nach Abzug der Steuern von pauschal einfach mal 25 % gerechnet bliebe hier noch immer eine NettodDividendenrendite von 4,29 % hängen. Damit qualifiziert sich diese Aktie sogar für eine 4-%-Nettodividendenrendite-Regel. Oder so ähnlich.

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    Allianz und Deutsche Euroshop: 2 Aktien, die bestens geeignet sind für die 4-%-Dividendenregel Die sogenannte 4-%-Regel dürfte vielen Investoren und insbesondere Ruheständlern ein Begriff sein. Hinter dieser Formel verbirgt sich, dass ein hypothetisches Ruhestandsportfolio bestehend aus einem Aktien-Anleihe-Mix niemals leer gegangen wäre, …

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