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    Immobilien  295  0 Kommentare Baufinanzierung

    von Dr. Marc-Oliver Lux von Dr. Lux & Präuner GmbH & Co. KG in München

    Förderkredite einbeziehen

    Förderdarlehen von der KfW können sich lohnen. Der Klassiker ist das KfW-Eigentumsprogramm mit einem Volumen bis zu 50.000 Euro. Ansprechpartner ist die finanzierende Bank oder ein Finanzierungsvermittler. Denn die Darlehen werden von der durchleitenden Bank beantragt. Für manche Darlehen gibt es auch Tilgungszuschüsse.

    Baukindergeld

    Familien mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro haben Anspruch auf 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre. Der gleiche Betrag wird für jedes weitere Kind gezahlt, und mit jedem weiteren Kind erhöht sich auch der Höchstbetrag des zu versteuernden Einkommens um weitere 15.000 Euro. Das Baukindergeld kann zum Beispiel für Sondertilgungen verwendet werden, um gerade bei größeren Familien früher das Ziel der Schuldenfreiheit zu erreichen.

    Finanzierung bei Scheidung

    Trennen sich Eheleute während der Rückzahlphase, kann das teuer werden. Hat nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet, muss theoretisch auch nur er oder sie den Kredit abbezahlen. Haben beide den Kreditvertrag unterzeichnet, sind auch beide zur Tilgung des Kredits verpflichtet. Im Zweifel kann sich der Kreditgeber sogar aussuchen, von wem er die Rückzahlung verlangt. Können sich die künftigen Ex-Eheleute selbst nicht einigen, wer wohnen bleiben darf und wie die künftigen Zahlungsmodalitäten geregelt werden, bleibt oft nur noch ein Verkauf. Erfolgt der innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Darlehensvertrag, verlangt das finanzierende Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ist, berechnet sich aus den noch ausstehenden Schulden und dem Schaden, der der Bank aus nicht eingenommenen Zinsen entsteht. Das kann schnell Zehntausende Euro kosten. Läuft der Kreditvertrag bereits länger als zehn Jahre, kann er mit sechs Monaten Frist gekündigt werden. Im günstigsten Fall spielt der Hausverkauf die noch ausstehenden Schulden bei der Bank ein - und das Paar kann das Darlehen bei der Bank ablösen.

    Unverheiratete Paare sollten beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Dort kann auch geregelt werden, wie im Trennungsfall verfahren wird.

    Absicherung von Einnahmenverlust, Krankheit oder gar der Todesfall

    Die Absicherung der Finanzierung beginnt schon mit der Vertragsunterzeichnung. Idealerweise sollte der Darlehensvertrag erst unterzeichnet werden, wenn der Notartermin innerhalb der nächsten 14 Tage ansteht. Solange kann die Finanzierung noch widerrufen werden. Sollte während der Finanzierung ein Einkommen wegfallen, ist die einfachste Möglichkeit, die Tilgung zu reduzieren - vorausgesetzt, die liegt nicht schon am unteren Ende der Möglichkeiten. Ist keine Tilgungsanpassung möglich, hilft nur eine Verhandlung mit der Bank. Tilgungsfreie Phasen sind in der Regel zwar nicht vorgesehen. Einige Banken bieten bei entsprechenden Ereignissen aber ein Aussetzen der Raten an. In der Regel müssen aber zumindest die Zinsen fortgezahlt werden.

    Um die Finanzierung für einen Todesfall abzusichern, hilft eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Stirbt etwa der Hauptverdiener eines Haushalts, kann die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen die Finanzierung gewährleisten. Eine Restschuldversicherung verspricht, auch bei Jobverlust oder Krankheit einzuspringen. Der Bundesverband Verbraucherzentrale mahnt jedoch zur Vorsicht bei diesen Produkten, die häufig mit dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Sie seien meist teuer und schränkten die Auszahlung im Kleingedruckten oft erheblich ein.

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    Dr. Marc-Oliver Lux ist Mitgründer und Geschäftsführer der Vermögensverwaltung Dr. Lux & Präuner in München, die seit über 20 Jahren Privatkunden und Unternehmer im deutschsprachigen Raum betreut. Spezialität des Hauses sind regelbasierte und prognosefreie Anlagekonzepte in Aktien und ETFs, die einfach nachvollziehbar und bestechend in ihrer Performance sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.LPVV.de.
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