DGAP-WpÜG
Angebot zum Erwerb;
Zielgesellschaft: Axel Springer SE; Bieter: Traviata B.V.
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Erwerbsangebots
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Erwerbsangebotes gem. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
Börsengesetz (BörsG)
Bieterin:
Traviata B.V.
Neue Mainzer Straße 2-4, Maintor Panorama, 12. Stock
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) in
Amsterdam unter Nr. 74999869
Zielgesellschaft:
Axel Springer SE
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg
unter HRB 154517 B
ISIN: DE0005501357, DE0005754238
Die Traviata B.V., eine Holdinggesellschaft im Besitz von durch Kohlberg
Kravis Roberts & Co L.P. beratenen Fonds (Bieterin), hat am 23. Januar 2020
entschieden, den Aktionären der Axel Springer SE (Gesellschaft) im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche
nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005501357,
DE0005754238) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 1,00 je Aktie (Axel Springer-Aktien) gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 63,00 in bar zu erwerben (Delisting-Angebot).
Ebenfalls am 23. Januar 2020 hat die Bieterin mit der Gesellschaft eine
Vereinbarung abgeschlossen (Delisting-Vereinbarung), nach der sich die
Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, vor
Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf der
Zulassung der Axel Springer-Aktien (ISIN: DE0005501357) zum Handel im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog.
Delisting) zu stellen.
Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich
zulässig ist. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine
unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten
Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang
stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
von der Bieterin im Internet auf ihrer Website unter www.traviata-
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