DGAP-WpÜG
Angebot zum Erwerb; - Seite 2
angebot.de/delisting veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere das
Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher
Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder
Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots geschlossen wird,
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist
in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen
Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Axel Springer-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw.
ein Optionsrecht auf Axel Springer-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können
über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten
Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf
www.traviata-angebot.de/delisting veröffentlicht, soweit dies nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Frankfurt am Main, 23. Januar 2020
Traviata B.V.
Ende der WpÜG-Meldung
23.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen
Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Axel Springer-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw.
ein Optionsrecht auf Axel Springer-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können
über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten
Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf
www.traviata-angebot.de/delisting veröffentlicht, soweit dies nach dem
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Frankfurt am Main, 23. Januar 2020
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