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    DGAP-WpÜG  135  0 Kommentare Angebot zum Erwerb; - Seite 2


    angebot.de/delisting veröffentlicht.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
    zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
    endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere das
    Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
    Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
    Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend
    empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
    dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt
    gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
    Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher
    Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder
    Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots geschlossen wird,
    unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist
    in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
    deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
    Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen
    Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
    unmittelbar oder mittelbar Axel Springer-Aktien erwerben bzw. entsprechende
    Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
    Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw.
    ein Optionsrecht auf Axel Springer-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können
    über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten
    Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf
    www.traviata-angebot.de/delisting veröffentlicht, soweit dies nach dem
    Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
    Rechtsordnung erforderlich ist.

    Frankfurt am Main, 23. Januar 2020

    Traviata B.V.

    Ende der WpÜG-Meldung

    23.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
    ---------------------------------------------------------------------------
    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard),
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
    Tradegate Exchange
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    DGAP-WpÜG Angebot zum Erwerb; - Seite 2 Zielgesellschaft: Axel Springer SE; Bieter: Traviata B.V. WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …