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    DGAP-Adhoc  184  0 Kommentare Lloyd Fonds AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2020/24 - Seite 2



    Die Begebung der Wandelschuldverschreibung 2020/24 erfolgt auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Juni 2019.



    Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erlöse aus der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen im Wesentlichen für die Finanzierung des weiteren Wachstums im Segment LAIC, dem digitalen Portfoliomanagement der Lloyd Fonds AG, zu verwenden.



    Disclaimer:



    Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar.



    Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet nicht statt, weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in anderen Jurisdiktionen. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.



    Es wird kein Wertpapierprospekt im Zusammenhang mit der Emission der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere erstellt. Die Wertpapiere dürfen daher weder öffentlich noch sonst in einer Art und Weise im In- oder Ausland angeboten werden, die eine Pflicht begründen würde, einen Wertpapierprospekt oder ein vergleichbares Angebotsdokument zu erstellen.



    Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

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    DGAP-Adhoc Lloyd Fonds AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2020/24 - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe Lloyd Fonds AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2020/24 07.07.2020 / 17:14 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung …

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