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    DGAP-Adhoc  166  0 Kommentare Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen





    DGAP-Ad-hoc: Daimler AG / Schlagwort(e): Rechtssache


    Daimler AG: Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen


    13.08.2020 / 18:22 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.






    13. August 2020

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    Daimler erzielt Grundsatzeinigungen über die vergleichsweise Beilegung behördlicher und zivilrechtlicher Verfahren in den USA im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen



    Stuttgart - Die Daimler AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA LLC (MBUSA) haben mit verschiedenen US-Behörden eine Grundsatzeinigung über die vergleichsweise Beilegung zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit Emissionskontrollsystemen bestimmter Diesel-Fahrzeuge in den USA erzielt. Dabei geht es um rund 250.000 Diesel-Pkw und -Vans. Bei den Behörden handelt es sich um die US-Umweltbehörden Environmental Protection Agency (EPA) und California Air Resources Board (CARB), die Environment and Natural Resources Division des amerikanischen Justizministeriums (DOJ), das California Attorney General's Office sowie die amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection).



    Das Unternehmen hat mit den US-Behörden vollumfänglich kooperiert und führt diese Kooperation fort.



    Auch mit den Klägervertretern der Verbraucher-Sammelklage "In re Mercedes-Benz Emissions Litigation" haben die Daimler AG und MBUSA eine grundsätzliche Einigung über einen Vergleich zur Beilegung des Verfahrens erzielt. Das Verfahren ist vor dem US-Bezirksgericht für New Jersey anhängig.



    Für die erwarteten Gesamtkosten der Vergleiche hat das Unternehmen ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen.



    Für die Vergleiche mit den US-Behörden erwartet Daimler Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. $ (ca. 1,27 Mrd. €). Die geschätzten Kosten für die Beilegung der Sammelklage betragen rund 700 Mio. $ (ca. 592 Mio. €), einschließlich der noch vom Gericht zu genehmigenden Anwaltsgebühren und -kosten. Weitere Aufwendungen schätzt Daimler auf einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag, um Anforderungen aus den Vergleichen zu erfüllen.

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