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    DGAP-Adhoc  158  0 Kommentare IMMOFINANZ beabsichtigt die Begebung einer nicht nachrangigen Anleihe im Benchmark-Volumen - Seite 2

    HINWEISE UND BESCHRÄNKUNGEN

    Diese Mitteilung ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zwingend erforderlich.

    Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und erheben nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Es darf zu keinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, deren Richtigkeit oder Vollständigkeit vertraut werden. IMMOFINANZ beabsichtigt, die Anleihen im Wege einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger zu verkaufen. Im Zusammenhang mit dem Listing der Anleihen am geregelten Markt der Luxemburger Börse wird ein von der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) gebilligter Prospekt veröffentlicht und auf der Webseite der IMMOFINANZ unter https://immofinanz.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt. Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung in Bezug auf Wertpapiere der IMMOFINANZ noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und enthält auch kein solches oder stellt auch keinen Bestandteil eines solchen dar.

    Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf von Wertpapieren können in bestimmten Jurisdiktion gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und sie einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze solcher Jurisdiktionen darstellen.

    Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung in Bezug auf die Privatplatzierung von Wertpapieren, die in dieser Mitteilung beschrieben werden (die "Platzierung") dar. Investoren sollten für die Frage der Geeignetheit der Platzierung an die Person einen professionellen Berater konsultieren.

    Diese Mitteilung richtet sich nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten oder (ii) "Investment Professionals" nach Artikel 19(5) Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung") und (iii) Gesellschaften mit hohem Eigenkapital und anderen Personen, denen dies gesetzmäßig mitgeteilt werden darf, die jeweils unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle Personen unter (i), (ii) und (iii) werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit solchen durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte auf Grundlage dieser Mitteilung oder dessen Inhalt weder handeln noch darauf vertrauen.

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