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    BGH  157  0 Kommentare Thermofenster allein reicht nicht für Schadenersatz von Daimler

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals zu möglichen Schadenersatzansprüchen von Diesel-Käufern gegen Daimler geäußert. Kläger werfen dem Autobauer vor, in der Abgastechnik von Mercedes-Fahrzeugen mit einem sogenannten Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben. Wie der BGH am Dienstag mitteilte, begründen die Entwicklung und der Einsatz eines solchen Thermofensters allein aber noch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Dafür müsse festgestellt sein, dass Personen bei Daimler in dem Bewusstsein gehandelt hätten, "eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen".

    In dem konkreten Fall muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun mit dem Vorwurf des Klägers befassen, Daimler habe im Genehmigungsverfahren für das Fahrzeug unzutreffende Angaben gemacht. Zuvor hatte das OLG die Klage abgewiesen, der Kläger wandte sich daraufhin an den BGH./sem/eni/DP/mis





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