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    Letzte Frist läuft  2138  0 Kommentare Schadensersatz für Daimler-Aktionäre: Musterklage beginnt - jetzt anmelden!

    Für Daimler-Aktionäre läuft in den nächsten Tagen die Frist aus, um sich an einer Schadensersatzklage wegen des Diesel-Skandals zu beteiligen. So können sie vorgehen.

    Für die Schadensersatzklage von Daimler-Aktionären vor dem OLG Stuttgart ist ein Musterkläger bestimmt worden. Damit läuft das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) nun an. Normalerweise hätten geschädigte Anleger sechs Monate Zeit, um sich vergleichsweise kostengünstig zu dem Verfahren anzumelden, ohne selbst klagen zu müssen. Doch im Fall Daimler wird diese Frist durch einen besonderen Sachverhalt stark verkürzt.

    Denn bereits zum Jahresende 2021 – so sagen Fachleute – dürften die Ansprüche von Anlegern verjähren. Eine Anmeldung zum Musterverfahren wäre demnach ab dem Jahreswechsel nicht mehr aussichtsreich. Anleger sollten also kurzfristig prüfen lassen, welches Vorgehen für sie in Frage kommt und welche Kosten damit verbunden sind. Die IG Widerruf bietet bis zum 15. Dezember eine solche kostenlose Prüfung in Zusammenarbeit mit der führenden Kanzlei für Anlegerrecht in Deutschland.

    In der Klage geht es darum, ob sich das Management von Daimler im Zuge des Abgas-Skandals gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat. Zunächst galt der Diesel-Skandal als reines VW-Problem. Doch später kam heraus: Auch Mercedes hat Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in seinen Fahrzeugen verbaut. Rückrufe der Autos und Schadenersatzklagen der Kunden waren die Folge.  

    Bei der Daimler-Aktie haben diese Nachrichten für Kursverluste gesorgt. Große institutionelle Daimler-Aktionäre, zumeist Fondsgesellschaften, klagen auf Schadenersatz. Ihre Argumentation: Da das Management über die Manipulationen im eigenen Haus Bescheid wusste, hätte es den Kapitalmarkt im Rahmen der Ad-hoc-Publizität über die damit verbundenen Risiken frühzeitig informieren müssen. Immerhin handelte es sich um kursbewegende Tatsachen.

    Dass dies nicht geschehen ist, könnte Daimler gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig machen. Der damalige Vorstandschef Zetsche hatte nach Bekanntwerden des VW-Skandals ausgeschlossen, dass es in seinem Haus ein ähnliches Problem geben könnte. Wie dies aus Sicht der Aktionäre zu bewerten ist, wird nun das Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart klären.

    Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Anleger Daimler-Wertpapiere zwischen Juli 2012 und Juni 2018 gekauft haben. In dieser Phase war die Daimler-Aktie von 90 auf 60 Euro gefallen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen ist es egal, ob die Papiere inzwischen verkauft wurden - solange der Verkauf nicht vor September 2015 erfolgt ist.

    Doch wie gesagt: Zum Jahresende verjähren die Ansprüche. Eine Anmeldung zur Sammelklage oder eine individuelle Klage muss kurzfristig erfolgen. Erster Schritt dazu ist die kostenlose Prüfung der Ansprüche bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Letzte Frist läuft Schadensersatz für Daimler-Aktionäre: Musterklage beginnt - jetzt anmelden! Für Daimler-Aktionäre läuft in den nächsten Tagen die Frist aus, um sich an einer Schadensersatzklage wegen des Diesel-Skandals zu beteiligen. So können sie vorgehen.

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