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Adler Group Bafin stellt falsche Bilanz bei Adler Real Estate fest / Dr. Stoll & Sauer sieht Investment der Anleger in Gefahr

Lahr (ots) - Neuer Schock für Anleger der Adler Group: Die Bafin hat einen
millionenschweren Fehler bei der Immobilienbewertung festgestellt. Die deutsche
Tochtergesellschaft Adler Real Estate soll nach Überprüfungen der
Bundesfinanzaufsicht Bafin für das Jahr 2019 einen falschen Konzernabschluss
vorgelegt haben. Beim Immobilienprojekt "Glasmacherviertel" in
Düsseldorf-Gerresheim habe Adler den Bilanzwert des Viertels um mindestens 170
Millionen bis höchstens 233 Millionen Euro zu hoch bewertet, teilte die Bafin am
1. August 2022 mit. Der Adler-Konzern steht seit Monaten unter dem Verdacht der
Bilanzmanipulation. Die Verbraucher- und Anlegerschutz Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
bietet betroffenen Anlegern im Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) eine kostenlose
Erstberatung an und stellt auf einer Website
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group) Informationen zur Verfügung. Denn
die Sorgen der Anleger um ihr Investment sind durch die Bafin-Erkenntnisse
berechtigter denn je. Die Kanzlei ist unter anderem auf Anleger- und
Kapitalmarktrecht spezialisiert.

Bafin bestätigt erstmals Manipulations-Verdacht im Adler-Konzern

Bei Adler-Anlegern schrillen erneut die Alarmglocken. Bereits im Herbst 2021
waren erstmals kritische Stimmen gegen den Adler-Konzern aufgekommen. Ein
Shortseller, der bereits den Wirecard-Skandal ins Laufen gebracht hatte,
vermutete manipulierte Konzern-Bilanzen. Grundstücke sollen zu hoch bewertet
worden sein. Der in Luxemburg ansässige Immobilien-Konzern hatte Ende April
einen Jahresabschluss für 2021 vorgelegt, für den die KPMG-Wirtschaftsprüfer das
Testat verweigerten. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group) Die
Bundesfinanzaufsicht Bafin, die daraufhin Überprüfungen einleitete, hat jetzt
den Verdacht in einer Teil-Fehlerfeststellung bestätigt. "Das Immobilienprojekt
"Glasmacherviertel" in Düsseldorf-Gerresheim wurde mit 375 Millionen Euro
angesetzt und damit um mindestens 170 Millionen Euro bis höchstens 233 Millionen
Euro zu hoch bewertet", teilte die Bafin am 1. August 2022 mit.Nach Ansicht der
Behörde handle es sich bei der Bewertung der Immobilie nicht um einen
repräsentativen Preis, der in einem "geordneten Geschäftsvorfall" bei einem
Verkauf hätte erzielt werden können.

Zur Erklärung: Die von der Bafin festgestellte Überbewertung in Höhe von
mindestens 170 Millionen Euro entspricht der Differenz zwischen dem angesetzten
Wert von 375 Millionen Euro und dem Buchwert zum 30. Juni 2019 (205 Millionen
Euro). Verglichen mit den ursprünglichen Anschaffungskosten von 142 Millionen
Euro liegt die Überbewertung bei höchstens 233 Millionen Euro. Innerhalb dieser
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Nachrichtenagentur: news aktuell
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