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    Adler Group  975  0 Kommentare Bafin stellt falsche Bilanz bei Adler Real Estate fest / Dr. Stoll & Sauer sieht Investment der Anleger in Gefahr - Seite 2


    Bandbreite hätte der korrekte beizulegende Zeitwert ermittelt werden müssen
    (Fair Value im Sinne der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS). Der
    Immobilienwert, der implizit im Verkaufsvertrag über die Anteile an der
    Eigentümerin des Gerresheim-Areals vereinbart und der Bewertung zugrunde gelegt
    wurde, stellte keinen Fair Value dar. Die Adler Real Estate AG unterstellte bei
    der Bewertung, dass das Gerresheim-Areal wie geplant bebaut werden kann, obwohl
    die hierfür erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorlagen. Damit wurden
    Annahmen zu Verwendungsmöglichkeiten zugrunde gelegt, die zum 31. Dezember 2019
    nicht sicher gegeben waren. Zudem war der Verkaufsvertrag nach Ansicht der Bafin
    kein geordneter Geschäftsvorfall zwischen beliebigen Marktteilnehmern.

    Die Überprüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 dauert nach
    Mitteilung der Bafin noch an. Gleiches gilt für die Prüfung der Geschäftsjahre
    2020 und 2021. Von der Möglichkeit einer Teil-Fehlerfeststellung macht die
    Behörde erstmalig Gebrauch, um den Kapitalmarkt bereits während einer noch
    laufenden Bilanzkontrolle über Fehler in der Bilanz zu informieren. Nach
    Informationen des Handelsblatt will Adler gegen den Bafin-Bescheid juristisch
    vorgehen.

    Interessenbündnis für betroffene Anleger der Adler Group

    Die neuesten Entwicklungen sind für Adler-Anleger besorgniserregend. Es
    kristallisiert sich durch die Bafin-Erkenntnisse heraus, dass Adler
    offensichtlich bei der Bewertung von Immobilien manipuliert hat. Den Anlegern
    ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in jedem Fall ein Schaden
    entstanden. Die Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei bietet deshalb Betroffenen
    ein kostenloses Interessenbündnis an.
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group#paragraph-id--6525) Verbraucher,
    die sich beim entsprechenden Newsletter anmelden, erhalten Informationen über
    die neuesten Entwicklungen und Hintergründe des Skandals. Welche Möglichkeiten
    haben die Geschädigten, sich zur Wehr zu setzen? Die Kanzlei informiert
    regelmäßig und exklusiv. Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Anlegern im
    Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen)
    eine kostenlose Erstberatung an und stellt auf einer Website
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group) Informationen zur Verfügung.
    Gemeinsam lassen sich die Verluste womöglich minimieren.

    Wie sieht das rechtliche Szenario aus? Betroffene Aktionäre haben Ansprüche auf
    Schadensersatz. Aktiengesellschaften haben ad hoc Publizitätspflichten. Sie
    müssen Informationen offenlegen, die die Kursentwicklung beeinflussen. Liegen da
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