EQS-Adhoc
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Volkswagen legt Preisspanne für Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG fest und schließt Aktienkaufvertrag mit Porsche Automobil Holding SE ab - Seite 2
Im Fall eines erfolgreichen Börsengangs wird die Volkswagen AG für Dezember 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der sie ihren Aktionären vorschlägt, eine Sonderdividende in einem Umfang von 49 % der Bruttogesamterlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien und dem Verkauf der Stammaktien an die Aktionäre Anfang 2023 auszuschütten. Dieser Betrag teilt sich einheitlich auf die 501.295.263 ausstehenden Stamm- und Vorzugsaktien der Volkswagen AG auf.
Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG
Der der Veräußerung von 25 % zzgl. einer Aktie am Stammaktienkapital an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zugrunde liegende Aktienkaufvertrag wurde unter dem Datum vom 18. September 2022 zwischen der Porsche Holding Stuttgart GmbH als Verkäuferin und der Porsche Automobil Holding SE als Käuferin, unter Beteiligung der Volkswagen AG als Garantiegeberin, abgeschlossen. Die Porsche Automobil Holding SE ist gegenwärtig zu rund 53,3 % am Stammaktienkapital und insgesamt zu rund 31,9 % am Grundkapital der Volkswagen AG beteiligt, die wiederum 100 % der Anteile an der Porsche Holding Stuttgart GmbH hält. Damit gilt die Porsche Automobil Holding SE als eine der Volkswagen AG und der Porsche Holding Stuttgart GmbH i.S.d. § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG nahestehende Person. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags am 5. September 2022 gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt.
Lesen Sie auch
Nach Maßgabe des Aktienkaufvertrags erwirbt die Porsche Automobil Holding SE das Stammaktienpaket von der Porsche Holding Stuttgart GmbH in zwei Tranchen von 17,5 % (zzgl. einer Stammaktie) und 7,5 % des Stammaktienkapitals an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Der von der Porsche Automobil Holding SE als Gegenleistung zu zahlende Kaufpreis pro verkaufter Stammaktie entspricht dem Platzierungspreis für die Vorzugsaktien zzgl. eines Aufschlags von 7,5 %. Die Gegenleistung liegt nach der Bewertung unabhängiger externer Experten innerhalb einer als angemessen anzusehenden Bandbreite.