DocMorris AG
DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept
DocMorris AG / Schlagwort(e): Marktbericht Frauenfeld, 6. Juli 2023 |
Medienmitteilung
DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept
- DocMorris reicht Beschwerde gegen das Bonusverbot für rezeptpflichtige Medikamente (Rx) bei der Europäischen Kommission ein
- Weiterhin kein verpflichtendes volldigitales Einlöseverfahren, mit dem auch Online-Apotheken diskriminierungsfrei E-Rezepte erhalten können
- EU-Kommission hatte mit Blick auf die gesetzlich verpflichtende und diskriminierungsfreie E-Rezepteinführung zum Januar 2022 ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt
- Seit dem 1. Juli ist die E-Rezept-Einlösung mit physischer Versichertenkarte möglich – Beschränkung auf Vor-Ort-Apotheken
- Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah benutzerfreundliche volldigitale Verfahren zur E-Rezept-Einlösung ermöglichen und die verpflichtende Umsetzung gewährleisten
Seit dem 1. Juli 2023 ist es Patientinnen und Patienten bundesweit möglich, ihr Rezept elektronisch über die Versichertenkarte (eGK) abzurufen. Diese Option kann allerdings nur in Apotheken vor Ort genutzt werden. Ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke volldigital einzulösen, ist momentan ausschliesslich über die E-Rezept-App der gematik möglich, vorausgesetzt die/der Versicherte verfügt über die benötigte PIN zur eGK, die über die Funktion des kontaktlosen Austauschs von Daten (NFC) verfügen muss. Die Downloadzahlen der App lassen darauf schliessen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird.[1]
«Volldigitale diskriminierungsfreie Einlösungsverfahren für das E-Rezept sind für EU-ausländische Online-Apotheken sowie ihre Patientinnen und Patienten eine Voraussetzung für Marktzugang und fairen Wettbewerb», erklärt Walter Hess, CEO der DocMorris, die Bedeutung des E-Rezepts für die Versandapotheken. «Wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein. Jetzt werden wir strukturell benachteiligt», so Hess weiter. Als Folge hat die DocMorris N.V. nun zusammen mit der Shop-Apotheke B.V. Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das Bonusverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung eingereicht. Beide Themen sind eng miteinander verbunden, denn die EU-Kommission hatte die Schliessung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Rx-Bonusverbot mit der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 begründet. Obwohl die EU-Kommission anerkannt hat, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wieder eingeführte Rx-Bonusverbot gegen EU-Recht verstösst, stellte sie das Verfahren unter der Prämisse eines diskriminierungsfreien Zugangs zur E-Rezept-Infrastruktur für EU-ausländische Online-Apotheken ein.