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    EQS-Adhoc  253  0 Kommentare INDUS Holding AG: INDUS Holding AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot

    Für Sie zusammengefasst
    • INDUS Holding AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot
    • Aktionäre können bis zu 1.100.000 Aktien für 23,00 EUR je Aktie anbieten
    • Gesellschaft macht von Ermächtigung Gebrauch, eigene Aktien zurückzukaufen

    EQS-Ad-hoc: INDUS Holding AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    INDUS Holding AG: INDUS Holding AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot

    21.02.2024 / 18:53 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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     Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

     Schlagworte: Aktienrückkauf

     INDUS Holding AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot

    Bergisch Gladbach, 21. Februar 2024. Der Vorstand der INDUS Holding AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der INDUS Holding AG ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 1.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der INDUS Holding AG (ISIN DE0006200108) zu einem Preis von 23,00 EUR je Aktie zu unterbreiten. Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu 25.300.000 EUR. Aktionäre der Gesellschaft können das Aktienrückkaufangebot in der Frist vom 22. Februar 2024 bis 1. März 2024 (jeweils einschließlich) annehmen.

    Mit dem heute beschlossenen öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht die Gesellschaft von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch, bis zum 12. August 2025 Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Von der Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht und die Gesellschaft hält aktuell keine eigenen Aktien. Bei vollständiger Durchführung des Aktienrückkaufangebots würde die Gesellschaft insgesamt eigene Aktien in Höhe von rund 4,09 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft halten. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung zulässigen Zwecke in Betracht.

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