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    EQS-News  2565  0 Kommentare Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3) - Seite 2



    Das Wertrecht berechtigt ab Dienstag, dem 26.3.2024 zum Bezug der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100 Wien, Am Belvedere 1 als bestellte Einreichstelle gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Auszahlung der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung

    Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf Bar-Ausschüttung aus der von der 19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am 16.6.2023 beschlossenen ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Ausschüttung wird unverzinst ausbezahlt.

    Die bestellte Einreichstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100 Wien, Am Belvedere 1 („Einreichstelle“). Die Einreichstelle handelt ausschließlich als Beauftragte der STRABAG SE und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

    Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte der Gesellschaft können ihre Wertrechte (erstmals) in der Zeit von 26.3.2024 bis 10.4.2024, 15:30 Uhr Wiener Zeit und gemäß den in dieser Bekanntmachung festgelegten Bedingungen über ihre depotführende Bank zur Auszahlung einreichen. Den Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte wird empfohlen, sich über die von ihrer Depotbank, ihrem Verwahrer oder einem anderen Finanzintermediär, über den sie ihre Wertrechte halten, gesetzte Frist für die Einreichung ihrer Wertrechte zu informieren.

    Die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung ist unter Verwendung des bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank zu erklären. Das Formular ist auf der Website der STRABAG SE unter www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 abrufbar.

    Die Einreicherklärung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers von Wertrechten mittels Einreichformular gilt als fristgerecht und wirksam ausgeübt, wenn
    • sie innerhalb der Einreichfrist bei der Depotbank eingeht; und
    • die Depotbank spätestens am letzten Tag (15:30h MESZ) der Einreichfrist (10.4.2024) die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung inklusive der vollständigen Aktionärsdaten (siehe nachstehend Punkt 3) unter Verwendung einer Liste gemäß einem zur Verfügung gestellten Excel-Sheet sowie unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge, sowie der Gesamtanzahl an Wertrechten jener Einreichformulare, die die depotführende Bank während der Einreichfrist erhalten hat, an die Einreichstelle übermittelt hat; und
    • am dritten Bankarbeitstag (bis 15:30h MESZ) nach Ablauf der Einreichfrist (15.4.2024) die depotführende Bank direkt oder über die OeKB CSD GmbH die Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die Bar-Ausschüttung eingereicht wurden, an die Einreichstelle gegen Einbuchung der Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je Wertrecht übertragen hat.
    Die Einreichung von Wertrechten ist unwiderruflich und kann nicht modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.
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