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     121  0 Kommentare Madison Metals grenzt vorrangige Uranbohrziele im Projekt Khan in Namibia, Afrika ab - Seite 2

     

    Qualifizierte Sachverständige

     

    Mary Barton, Professional Natural Scientist (SACNASP) und eine qualifizierte Sachverständige im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 (NI 43-101) Standards of Disclosure for Mineral Projects für ML86A, hat die technischen Informationen in dieser Pressemeldung geprüft, verifiziert und genehmigt.

     

    Über Madison Metals Inc.

     

    Madison Metals Inc. (CSE: GREN) (OTCQB: MMTLF) (FWB: 4EF0) ist ein aufstrebendes Bergbau- und Explorationsunternehmen, das sich auf die nachhaltige Uranförderung in Namibia und Kanada konzentriert. Mit über 50 Jahren Erfahrung im Bergbau, 22 Jahre davon in Namibia, verfügt das Führungsteam über das nötige geologische und finanzielle Know-how sowie eine Erfolgsbilanz bei der Schaffung von Shareholder Value.

     

    Weitere Informationen über Madison Metals Inc. finden Sie unter madisonmetals.ca und auf dem SEDAR+ Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca.

     

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

     

    Duane Parnham

    Executive Chairman & CEO

    Madison Metals Inc.

    +1 (416) 489-0092

    ir@madisonmetals.ca

     

    Medienanfragen:

     

    Adam Bello

    Manager, Media & Analyst Relations

    Primoris Group Inc.

    +1 (416) 489-0092

    media@primorisgroup.com

     

    Ansprechpartner für Anleger in Europa:

     

    Florian Munsch

    Euroswiss Equity Group

    +49 1575 5821793

    media@euroswiss.group

     

    Weder die Canadian Securities Exchange noch die CIRO übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

     

    Zukunftsgerichtete Aussagen

     

    Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen zählen unter anderem Aussagen über die geplanten zukünftigen Explorationen und Bohrungen von Madison.

     

    Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie „plant“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „Budget“, „Zeitplan“, „schätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „setzt fort“, „antizipiert“ oder „antizipiert nicht“ oder „glaubt“ oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „können“, „könnten“, „würden“, „werden“, oder „werden ergriffen“, „auftreten“ oder „erreicht werden“. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf bestimmten Annahmen und anderen wichtigen Tatsachen, die, wenn sie nicht zutreffen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Solche Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen über gegenwärtige und zukünftige Geschäftsstrategien und das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird.

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    IRW Press
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    Verfasst von IRW Press
    Madison Metals grenzt vorrangige Uranbohrziele im Projekt Khan in Namibia, Afrika ab - Seite 2 TORONTO, ONTARIO – 18. April 2024 / IRW-Press / – Madison Metals Inc. („Madison“ oder das „Unternehmen“) (CSE: GREN) (OTCQB: MMTLF) (FWB: 4EF0) freut sich, über den aktuellen Stand der laufenden geologischen Kartierungen im unternehmenseigenen …