Bundeskanzleramt muss geschwärzte Corona-Protokolle teilweise offenlegen
Teilerfolg in der Sache geschwärzte Protokolle des Corona-Expertenrats. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das Bundeskanzleramt jene Passagen, in denen Informationen über die Wirksamkeit von Impfstoffen und Medikamenten enthalten sind, entschwärzen muss, und gab somit dem Kläger, dem Frankfurter Arzt Christian Haffner, Recht. Das Gericht argumentierte seinen Beschluss mit der Tatsache, dass das Bundeskanzleramt nicht überzeugend
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Ein Beitrag von Redaktion.