Birkenstock vs. Nachahmer: Kampf um Urheberrecht und Designschutz!

In den 1960er Jahren wurde die erste Birkenstock-Sandale vorgestellt, ohne dass der heutige Erfolg der Marke absehbar war. Mittlerweile hat sich die Gesundheitssandale zu einem Trend entwickelt, und Birkenstock betrachtet seine Modelle als Kunstwerke, die urheberrechtlich geschützt sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun in drei Klagen des Unternehmens gegen Wettbewerber verhandelt, die ähnliche Sandalen anbieten. Birkenstock sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht, da die Designs als Werke der angewandten Kunst gelten, die nicht einfach nachgeahmt werden dürfen.
Das Urheberrecht schützt die exklusiven Nutzungsrechte des Schöpfers eines Werkes, was bedeutet, dass Dritte es nicht ohne Erlaubnis reproduzieren dürfen. Während das Patent- und Designrecht andere Aspekte abdecken, fokussiert sich das Urheberrecht auf kreative Leistungen. Rechtsanwalt Konstantin Wegner, der Birkenstock vertritt, argumentiert, dass auch herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen urheberrechtlich geschützt sein kann. Dies wurde bereits in früheren Gerichtsurteilen zu Designs von Leuchten, Möbeln und Automodellen anerkannt.
Im Mittelpunkt der Klagen stehen vier Modelle: "Arizona", "Madrid", "Gizeh" und "Boston". Birkenstock behauptet, dass sowohl einzelne Designelemente als auch deren Kombinationen die Sandalen zu Werken der angewandten Kunst machen. Das Oberlandesgericht Köln hatte jedoch in einer früheren Entscheidung die Klagen abgewiesen, da es keine ausreichende künstlerische Leistung in den Designs sah.
Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass das OLG die richtigen Maßstäbe angelegt hat, um die Gestaltungshöhe für ein Werk der angewandten Kunst zu definieren. Die Darlegungslast für den Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller. Der Anwalt von Birkenstock widersprach und kritisierte, dass das OLG einen Kunstbegriff verwendet habe, der über die bisherige Rechtsprechung hinausgehe, indem es Kunst als zweckfrei definiere.
Birkenstock hat in der Vergangenheit bereits auf Design- und Wettbewerbsrecht verwiesen, um gegen Nachahmungen vorzugehen. Ein erfolgreicher Urheberrechtsschutz könnte dem Unternehmen langfristige Vorteile bieten, da dieser bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gilt und keinen formalen Eintrag erfordert. Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Designs in der Modebranche haben.






Die Birkenstock Holding Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,79 % und einem Kurs von 55,24EUR auf Tradegate (10. Januar 2025, 22:26 Uhr) gehandelt.
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