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    EANS-Hauptversammlung  630  0 Kommentare Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2


    der Beschlussfassung der 134. ordentlichen Hauptversammlung

    10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 und § 25

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    Folgende Unterlagen sind spätestens am 22.April 2014 auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK:
    http://www.oberbank.at] zugänglich:

    * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
    Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
    Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
    Geschäftsjahr 2013; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und
    Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
    4 gemäß §87 Abs. 2 AktG * Satzungsgegenüberstellung * Formular für
    die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer
    Vollmacht * Vollständiger Text dieser Einladung

    Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab 22. April 2014 zur
    Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
    Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
    Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.

    Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
    Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
    die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
    auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
    22.April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
    Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
    Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
    Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
    §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
    seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
    sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
    älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
    Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
    können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
    diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
    Seite 2 von 4



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    EANS-Hauptversammlung Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - EINLADUNG zu der am Dienstag, dem 13. Mai 2014, um 10.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, …

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