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    Erste Group Bank AG  748  0 Kommentare Einberufung der Hauptversammlung - Seite 4



    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)5 0100 - 9 19447 oder an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21, OE 196 333 - Group Secretariat, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 6 - Wahlen in den Aufsichtsrat) tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG, §28a und § 41 Abs 4 Z 3 BWG.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hin¬sichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wurde.

    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Dies gilt nicht für Wahlen in den Aufsichtsrat. Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist Folgendes zu beachten:

    Vorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen zu den Anforderungen gemäß § 87 Abs 2 AktG, § 28a BWG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft in Textform spätestens bis 12. Mai 2014 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2014 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
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    Erste Group Bank AG Einberufung der Hauptversammlung - Seite 4 Erste Group Bank AG FN 33209 mEinberufung der HauptversammlungDer Vorstand der Erste Group Bank AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000652011) zu der am Mittwoch, dem 21. Mai 2014, um 10.00 Uhr im Austria Center Vienna, Saal A, Bruno-Kreisky-Platz 1, …

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