EANS-Hauptversammlung
Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
108. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 26. März 2015, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2015
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind ab 5. März
2015 gemäß § 108 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
www.andritz.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2014 - Text dieser Einberufung - Beschlussvorschläge zu
den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 - Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG
samt Lebenslauf der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 - Formulare für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionärinnen und
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
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