DGAP-Stimmrechte
HeidelbergCement AG (deutsch)
HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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HeidelbergCement AG
29.09.2016 09:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Lesen Sie auch
Wir wurden mit Schreiben vom 28. September 2016 über Folgendes informiert:
A. Die M & H Medizin und Handel Beteiligungs- und
Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß §
27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zum Überschreiten der Meldeschwellen von
3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte geführt hat, beruht in
ganz maßgeblichem Umfang auf der Zurechnung von Stimmrechten. Insoweit
wurden weder Eigen- noch Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs von
Stimmrechten aufgewendet. Soweit wir 0,71 % der Stimmrechte an der
HeidelbergCement AG durch den Erwerb eigener Aktien erworben haben, wurden
dazu Eigenmittel aufgewendet.
B. Die HWO GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes
mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zum Überschreiten der Meldeschwellen von
3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte geführt hat, beruht auf
der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur
Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
Heidelberg, den 29. September 2016
Der Vorstand
29.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HeidelbergCement AG
Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.heidelbergcement.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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