checkAd

     8135  1 Kommentar VW: So klagen Anleger auf Schadensersatz wegen der Manipulationen bei Volkswagen

    Die Abgasmanipulationen bei Volkswagen haben 2015 zu einem Kurssturz der VW-Aktie geführt. Anleger haben sehr gute Chancen auf Schadensatz, weil die Unternehmensleitung vermutlich gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen hat. In den nächsten Wochen wird vom Landgericht Braunschweig ein Musterkläger bestimmt. Dann kann das Verfahren starten.

    Noch können VW-Aktionäre ihre Chancen auf Schadensersatz wahrnehmen. Viele Fondsgesellschaften klagen bereits auf Schadensersatz. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Privatanlegern unter www.widerruf.info/vw eine kostenlose Möglichkeit, ihre Ansprüche durch erfahrene Anwälte prüfen zu lassen. Auch eine Prozessfinanzierung ist möglich, bei der das Kostenrisiko ausgeschaltet ist. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

     

    1. Wer hat Aussichten auf Schadenersatz?

    Aussichten auf Schadenersatz haben alle, die nach dem 6. Juni 2008 VW-Wertpapiere gekauft haben. In Frage kommen VW-Vorzugsaktien, VW-Stammaktien, VW-Anleihen, VW-Derivate sowie Porsche-Aktien. Besonders gute Chancen haben Sie, wenn Sie nach dem 1. Juni 2014 gekauft haben. Ab diesem Zeitpunkt kann unterstellt werden, dass die Unternehmensführung von VW von den Manipulationen wusste, ohne diese allerdings bekannt zu machen.

     

     

    2. Muss ich die Papiere noch im Depot haben?

    Nein. Für die Geltendmachung von Schadensersatz ist es unerheblich, ob Sie die Papiere noch besitzen oder nicht. Falls die Papiere bereits verkauft wurden, ist es notwendig, dass die Transaktion mit Verlust abgeschlossen wurde.

    Am besten sind die Aussichten für Papiere, die Sie am Abend des 18. September 2015 im Depot haben. In diesem Fall ist Ihnen nach Ansicht von Experten ein sogenannter Kursdifferenzschaden entstanden, bei dem Sie nicht nachweisen müssen, dass Sie die Papiere nicht gekauft hätten, wenn Ihnen die Informationen über die Abgasmanipulationen vorgelegen hätten.

     

     

    3. Welche Kosten entstehen?

    Die Prüfung Ihrer Ansprüche durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei unter www.widerruf.info/vw ist kostenlos. Wird festgestellt, dass gute Aussichten auf Schadensersatz bestehen, so können Kosten entstehen, um die Verjährung durch einen Mahnbescheid oder eine Klage zu verhindern. Über die Kosten werden Sie ausführlich aufgeklärt. Erstmals gibt es auch die Möglichkeit, mit Hilfe einer Prozessfinanzierung ganz ohne Kostenrisiko zu klagen. Voraussetzung dabei ist, dass der Anleger mindestens 100 Aktien nach Mai 2014 gekauft hat und diese bei Veröffentlichung des Abgasskandals im September 2015 im Depot hatte. Im Rahmen der Prozessfinanzierung müssen 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes an den Prozessfinanzierer gezahlt werden. Ansonsten entstehen keine Kosten. Erhält der Anleger also keinen Schadensersatz, dann hat er auch keinerlei Kosten.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen
    Seite 1 von 2


    Verfasst von Roland Klaus
    VW: So klagen Anleger auf Schadensersatz wegen der Manipulationen bei Volkswagen Die Abgasmanipulationen bei Volkswagen haben 2015 zu einem Kurssturz der VW-Aktie geführt. Anleger haben sehr gute Chancen auf Schadensatz, weil die Unternehmensleitung vermutlich gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen hat. In den nächsten Wochen wird vom Landgericht Braunschweig ein Musterkläger bestimmt. Dann kann das Verfahren starten.

    Disclaimer