Widerrufsjoker - hier macht der Widerruf eines Kredits Sinn
Manche Experten haben den sogenannten Widerrufsjoker, also den Widerruf einer Baufinanzierung, bereits für tot erklärt. Doch so kann man sich täuschen. Denn jüngste Gerichtsurteile sowie die Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen: Es gibt noch viele interessante Ansatzpunkte. Wir zeigen sie ihnen.
Nie war der Widerrufsjoker so wertvoll wie heute. Wer aus einer laufenden Baufinanzierung per Widerruf aussteigen kann, spart in der Regel eine fünfstellige Summe. Durch die massiv gesunkenen Zinsen ist die vorzeitige Beendigung eines noch laufenden Darlehens Gold wert. Deswegen hatten die Banken auch so massiv darauf gedrängt, das Widerrufsrecht für Verbraucher auch bei falscher Widerrufsbelehrung zu beschneiden. Zum Teil ist ihnen das auch gelungen. Allerdings gibt es noch drei Gruppen, für die der Ausstieg aus einer Baufinanzierung mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) möglich ist.
Alle Darlehen nach dem 10. Juni 2010
Für Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf nach wie vor uneingeschränkt möglich. Sie sind von dem neuen Gesetz grundsätzlich nicht erfasst. Neueste Urteile des OLG Nürnberg und OLG Karlsruhe bestätigen, dass zahlreiche Kreditverträge aus diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben und daher widerrufen werden können. Und das ist äußerst lukrativ: Denn die meisten Darlehen aus den Jahren 2010 bis 2012 haben Zinssätze um die vier Prozent – während heute eher eine Verzinsung von rund einem Prozent üblich ist. Ein Ausstieg mit Hilfe des Widerrufsjoker kann also den Zinssatz vierteln. Lassen Sie Ihr Darlehen durch die IG Widerruf (www.widerruf.info) kostenlos und unverbindlich prüfen. Unsere jüngsten Analysen zeigen, dass insbesondere Darlehen der Sparkassen und der ING Diba noch zahlreiche Fehler aufweisen.
Darlehen vor Juni 2010, die bereits widerrufen wurden
Verbraucher, die ihre Baufinanzierung vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben und rechtzeitig vor dem 22. Juni 2016 den Widerruf ausgesprochen haben, erhalten in diesen Wochen Antwort von ihrer Bank. In den meisten Fällen ist die Antwort ablehnend. Der Tenor der Kreditinstitute lautet oft: „Wir haben alles richtig gemacht, der Widerruf ist nicht berechtigt.“
Doch das ist in den meisten Fällen nicht wahr. Viele Darlehen sind trotzdem angreifbar. Lassen Sie sich hier nicht einschüchtern! Die Interessengemeinschaft Widerruf sagt Ihnen unter www.widerruf.info welche nächsten Schritte nun am sinnvollsten sind. In der Regel ist das die Beauftragung eines Anwalts. Teilweise kommt die Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf. In etlichen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Auf jeden Fall sollten Verbraucher eine Absage der Bank nicht auf sich sitzen lassen, sondern weitere Schritte kostenlos bei der IG Widerruf prüfen lassen.