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    DGAP-Ad-hoc: paragon AG / Schlagwort(e): Finanzierung


    paragon AG beschließt Begebung von neuer Schuldverschreibung


    19.06.2017 / 08:50 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    paragon AG beschließt Begebung von neuer Schuldverschreibung



    Delbrück, 19. Juni 2017 - Der Vorstand der paragon AG ("Emittentin") hat heute beschlossen, eine neue Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von EUR 1.000 je Schuldverschreibung (ISIN: DE000A2GSB86) ("Schuldverschreibung") im Wege eines öffentlichen Angebots sowie im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb anzubieten ("Angebot"). Das Zielvolumen der Schuldverschreibung beträgt EUR 40 Mio. Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 5. Juli 2017. Rückzahlungstag soll der 5. Juli 2022 sein.



    Das Angebot erfolgt auf Grundlage eines Wertpapierprospekts ("Prospekt"), dessen Billigung am heutigen Tage durch die Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier - CSSF) erwartet wird und der anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifiziert werden soll. Das Angebot besteht aus



    i. einem öffentlichen Angebot durch die Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse ("Öffentliches Angebot"); und



    ii. einer Privatplatzierung durch die Bankhaus Lampe KG (als Sole Global Coordinator) und Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft (gemeinsam die Joint Bookrunners) an qualifizierte Anleger sowie an weitere Anleger gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen.



    Der Angebotszeitraum für das Öffentliche Angebot beginnt voraussichtlich am 27. Juni 2017 und endet voraussichtlich am 29. Juni 2017 (14 Uhr MESZ) (vorzeitige Schließung vorbehalten). Vor Beginn des geplanten Angebotszeitraums wird eine Zinsspanne festgelegt und veröffentlicht. Der nominale Zinssatz und der Gesamtnennbetrag der geplanten Schuldverschreibung werden nach Ende des geplanten Angebotszeitraums (voraussichtlich am 29. Juni 2017) festgelegt und gesondert mitgeteilt.

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