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    Lizenz zum Bauernfang (2)  7937  0 Kommentare Gefundenes Fressen für Anlage-Akrobaten

    Die Suche nach den Schuldigen der weltweiten Finanzkrise läuft auf vollen Touren. Wer aber einer einzelnen Gruppe, seien es Bankmanager, Politiker, Ratingagenturen oder Börsenspekulanten, den Schwarzen Peter zuschieben will, ist auf der falschen Spur. Das Ursachengeflecht ist zu vielfältig, als dass man eine einzige Branche in die Sündenbock-Rolle drängen könnte.

    Mit teils haarsträubenden Beispielen aus seiner langjährigen Praxis skizziert Stefan Loipfinger in seinem neuen Buch "Lizenz zum Bauernfang" Ursachen und Zusammenhänge aus der deutschen Fonds- und Beteiligungsszene, von der viele Anleger regelrecht abgezockt werden. Auch die angeblich unabhängigen Ratingagenturen und Analysehäuser kommen nicht ungeschoren davon. Gleiches gilt für die durch Untätigkeit glänzende Bundesaufsicht BaFin. Auch deren bisheriges Handeln zeigt einen enormen Reformbedarf.

    Für wallstreet:online hat Stefan Loipfinger exklusiv ein paar Leseproben aus seinem neuen Buch zusammen gestellt.







    Teil 2: Gefundenes Fressen für Anlage-Akrobaten: Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz
    aus: "Lizenz zum Bauernfang" von Stefan Loipfinger

    Mancher mag bei diesen Ausführungen gedacht haben: Da gibt es doch eine Bundesaufsicht namens BaFin. Was hat die denn wohl die ganze Zeit getan? Berechtigte Frage, aber ich weiß es auch nicht. Eine solche Untätigkeit ist wohl schwer nachvollziehbar. Und mit personellen Engpässen längst nicht zu erklären. Aber es kommt noch besser. Denn am 1. Juli 2004 verabschiedete der Bundestag das Anlegerschutzverbesserungsgesetz. Erklärtes Ziel: Die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Ein Baustein zur Erreichung dieser Zielsetzung ist die bessere Funktionsfähigkeit des Marktes durch erhöhte Transparenz. Dabei ging es allerdings nicht um offene Immobilienfonds. Dort ist doch alles in Ordnung, oder? Jedenfalls schien der Gesetzgeber das angenommen zu haben. Ihm ging es bei den neuen Vorschriften auch um den grauen Kapitalmarkt. Für den wurde jetzt eine Prospektpflicht vorgeschrieben. Seit dem 1. Juli 2005 dürfen Beteiligungsmodelle nur noch verkauft werden, wenn der Verkaufsprospekt vorher von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geprüft und gestattet wurde. Die Übergangsfrist von einem Jahr sollte der Aufsichtsbehörde genug Zeit geben, notwendige Kriterien für die Erteilung der Verkaufserlaubnis zu definieren.
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    Stefan Loipfinger
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    Stefan Loipfinger arbeitet heute als freier Wirtschaftsjournalist in Rosenheim. Seit 15 Jahren sind sein Spezialgebiet die offenen und geschlossenen Immobilienfonds, Medien-, New Energy-, Schiffs- und Private Equity-Beteiligungen. Er ist regelmäßiger Studiogast des Nachrichtensenders n-tv und tritt immer wieder in Wirtschaftsmagazinen der öffentlich rechtlichen wie auch privaten Fernsehsender auf. Zu seinen Auftraggebern zählte quasi die komplette Riege der überregionalen Tageszeitungen sowie der deutschen Wirtschafts- und Nachrichtenmagazine. Im Juni 2004 initiierte er sehr erfolgreich einen eigenen Online-Branchendienst, der heute vom Berliner Welther-Verlag herausgegeben wird. Unter www.fondstelegramm.de finden sich Analysen und aktuelle Berichte über das gesamte Spektrum der Beteiligungsmodelle. Zum Themenbereich der Non-Profit-Organisationen, seit Anfang 2008 in sein Aktionssportfolio aufgenommen, veröffentlicht Loipfinger Berichte und Analysen unter www.CharityWatch.de
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    Verfasst von 2Stefan Loipfinger
    Lizenz zum Bauernfang (2) Gefundenes Fressen für Anlage-Akrobaten Die Suche nach den Schuldigen der weltweiten Finanzkrise läuft auf vollen Touren. Wer aber einer einzelnen Gruppe, seien es Bankmanager, Politiker, Ratingagenturen oder Börsenspekulanten, den Schwarzen Peter zuschieben will, ist auf der falschen …

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