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    ___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 997)

    eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
    neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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      schrieb am 23.11.18 08:55:56
      Beitrag Nr. 63.256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.275.402 von gimbl am 22.11.18 10:48:11Warum wird nicht der ganze Aufsichtsrat 2014 abgewählt? Seit 2014 haben die Aufsichtsmitglieder zusammen entschieden und den Kursniedergang auch zusammen zu vertreten!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 08:53:18
      Beitrag Nr. 63.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.282.227 von Subsidiaritaetsprinzip am 23.11.18 08:08:404,70 € ....WA Bewertung neu für alle WA Inhaber und alle WA ist fair.
      Zins 6% unverändert auch.

      Dann steht noch die Causa Krautscheid. Tritt der kurzfristig und freiwillig zurück und scheidet gleichzeitig aus der AG aus, dann wäre doch die aHV im Januar 2019 quasi überflüssig 🤔
      Er ist durchschaut und schadet dem Kurs. Sein freiwilliger Rücktritt wäre doch vielleicht der kleinste mögliche Nenner!?
      Und für eine neuerliche KE im Rahmen der von der HV 2018 gedeckten Möglichkeiten reichte doch einfach nur ein deutlich höherer Kurs, der sich mit dem Rücktritt von OK quasi automatisch einstellen wird.
      Außerdem stehen wichtige Meldungen an... PIII Darm, HIV- TITAN, SCLC, Kombi...allemal gut für Kurse in Richtung 50 bis 100.🤑
      Alles meine Meinung🤔

      SERVUS 😎
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 08:32:24
      Beitrag Nr. 63.254 ()
      @subsi, ich frag mal so... warum ausgerechnet jetzt ? warum hat zours und co nicht schon früher eingegriffen ? war man vorher blind? oder will man die am bodenliegende molo unter seine kontrolle bringen ?

      das spielchen kommt mir sehr bekannt vor
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 08:20:27
      Beitrag Nr. 63.253 ()
      @Bankleitzahl: Die Mehrheitsverhältnisse sind mit diesem Gegenantrag von Zours unwichtig.
      Es geht um die Verletzung von Treuepflichten des Großaktionärs.

      Was machen Zours Anwälte also:

      Gegenantrag stellen.
      Widerspruch zum Beschluss einlegen, der mit Wagners Mehrheit fallen wird.
      Klage gegen den Beschluss einreichen.
      Gewinnen.

      Der Zours macht sich doch nicht lächerlich.
      Der tritt dem Wagner durch sein Vorgehen mit Anlauf in seine Weichteile.
      Der schickt seine Top-Leute.

      Der Herr Krautscheid bekommt von niemandem einen Bonus für 2018, darf man wohl jetzt schon sagen.

      In diesem Fall ist das Ergebnis schon klar.
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 08:08:40
      Beitrag Nr. 63.252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.281.726 von EGEM am 23.11.18 00:37:14
      Gegenantrag bei der Gläubigerversammlung kostet Wagner Millionen.
      Zitat von EGEM: ich finde den Wandlungspreis fair...wichtig wäre die endgültige Festlegung der Eckdaten für die WAs am 29.11.2018 und nicht noch die Möglichkeit 90 Tage lang ein Damoklesschwert in der Hand zu halten.:eek:

      (...)

      SERVUS:D


      Der Gegenantrag spricht mir aus dem Herzen.
      Subsi hatte das Thema hier auch schon angerissen und angesprochen, dass der Großaktionär mit seinem Vorschlag zur Anpassung der Bedingungen der Wandelanleihe gegen seine TREUEPFLICHTEN gegenüber der Gesellschaft verstößt.
      Der Herr ZOURS hat vollkommen RECHT, ihn daran zu erinnern!

      Das GESETZ sieht Maßnahmen vor, die die Gesellschaft von der Last der Zinszahlung in der Not ENTLASTEN.

      Das Gesetz ist aber nicht dazu gedacht, die GIER des Großaktionärs in einem Moment der SCHWÄCHE DER MOLOGEN AUSZUNUTZEN.

      Der Plan des Großaktionärs ist ein unwürdiger Plan, finde ich.
      Das SchVG sieht eine Anpassung des Zinssatzes nach oben gar nicht vor.

      Man muss diesen gierigen Finanzhaien immer auf die Finger schauen.
      Der Zours will 4,70€ Wandlungspreis.
      FAIR, sage ich.

      Aber es ist wesentlich höher, als die Verhandlungslösung der GDT es vorsieht.


      Aus der Erfahrung der Profis hier im board darf ich sagen, dass eine Zinserhöhung kaum Chancen hat, durchzukommen, nachdem dieser Antrag gestellt wurde.

      Es herrscht offensichtlich KRIEG zwischen Zours und Wagner.
      Zours will Wagner und Krautscheid wohl vor sich hertreiben, bis denen die Luft ausgeht.
      Das wird ein Beispiel von gelebter Aktionärsdemokratie.


      Und die 90 Tage Ausstiegsoption für den Herrn Wagner sind dem Zours egal.
      Soll Wagner doch kündigen.
      1. Verstoß gegen Treuepflicht.
      2. Zours kümmert sich jetzt liebevoll, demokratisch um die Mologen AG und das Management.
      3. Für die Gläubigerversammlung braucht Zours nicht einmal eine Mehrheit. Da reicht die Klage, um die Anpassung lange hinauszuzögern. Da gibt es auch kein Freigabeverfahren.

      Die Anpassung der Anleihen ist vom Tisch mit dem Gegenantrag.
      Da hat den Burschen auch das komplizierteste Anmeldeverfahren nichts geholfen.

      Ich hoffe, dass „Demokratie“ nicht das Schlüsselwort für die Oberaufseher war, dieses posting löschen zu lassen.
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      schrieb am 23.11.18 00:37:14
      Beitrag Nr. 63.251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.281.456 von Bankleitzahl am 22.11.18 22:43:50ich finde den Wandlungspreis fair...wichtig wäre die endgültige Festlegung der Eckdaten für die WAs am 29.11.2018 und nicht noch die Möglichkeit 90 Tage lang ein Damoklesschwert in der Hand zu halten.:eek:

      Fazit: es wird spannend ich werde zukaufen:D

      FF Vasall und du hältst dich da mal bitte raus:D Deinen Müll brauche ich gerade nicht.:rolleyes::D

      SERVUS:D
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 00:16:28
      Beitrag Nr. 63.250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.281.669 von EGEM am 23.11.18 00:02:09
      Egmli, besonders für dich und dein Depot wird dieses Gemetzel....
      ...extrem unappetitlich werden...

      ...also Segelohren anlegen und in Deckung gehen, der Zapfensteich wird bald geblasen...

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.11.18 00:02:09
      Beitrag Nr. 63.249 ()
      Alleh Homm, letztendlich darf es bei aller Strubbelei keinen "Lachenden Dritten" geben.
      Die Personalie Krautscheid dürfte in ihrer Absetzung viele Gemüter befriedigen.
      Mir unverständlich warum Wagner den nicht einfach fallen lässt. Warum soviel Blut vergießen?
      Danach hätten wir quasi den "Westfälischen Frieden" 😉

      SERVUS 😎
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 23:38:29
      Beitrag Nr. 63.248 ()
      Lasst die Schlammschlacht beginnen....
      ...wir werden die kommende Zeit viele listig aber auch bösartig eingesetzte Instrumente und Maßnahmen der beteiligten Kontrahenten bestaunen dürfen...

      ...wird leider alles negative Auswirkungen auf den Mologen Kurs haben - wer die Aktie weiter hält und die WA nicht getauscht hat wird Schmerzen & Narben davon tragen....

      ...alle anderen dürfen sich zurücklehnen, genießen und den richtigen Zeitpunkt abwarten....

      Alleh hopp und Prost mitanand!

      :kiss::kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.11.18 22:43:50
      Beitrag Nr. 63.247 ()
      Gläubigerversammlung mit Gegenantrag der Deutschen Balaton AG
      Wandlungspreis 4,70€

      https://www.mologen.com/fileadmin/user_upload/PDFs_verschied…

      "Die Wandelung zu einem Preis von € 4,70 oder weniger vor der voraussichtlichen Bekanntgabe der Studienergebnisse begünstigt die größte Anleihegläubigerin der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist vor dem Hintergrund ihrer Aktionärsstruktur und der Struktur ihrer Anleihegläubiger dringend darauf angewiesen, die Aktionäre außerhalb ihrer größten Anleihegläubigerin, die gleichzeitig Hauptaktionärin ist, zu schützen und die Wandelung der Schuldverschreibungen unter dem Preis der zuletzt erfolgten Kapitalerhöhung im September 2018 zum Schutz vor Verwässerung der übrigen Aktionäre vor voraussichtlicher Bekanntgabe der Studienergebnisse zu verhindern.
      Beide von der Anleiheschuldnerin ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen sind gleich zu behandeln. Die Wandelschuldverschreibung 2016/2024 der Mologen AG mit der ISIN DE000A2BPDY4, die nicht Gegenstand dieser Gläubigerversammlung ist und alleine von einem Aktionär der Anleiheschuldnerin gehalten wird, soll mit einem höheren Zinssatz von künftig 8 % p.a. sowie einem anderen Wandlungspreis bzw. Wandlungsverhältnis ausgestattet werden. Das ist nicht zu rechtfertigen und bürdet der Anleiheschuldnerin eine zu hohe Zinslast auf. Sowohl das Wandlungsverhältnis als auch die Zinsen müssen bei beiden Wandelschuldverschreibungen gleich lauten."

      Die Mehrheitsverhältnisse auf dieser Gläubigerversammlung dürften allerdings auch klar sein.
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