checkAd

    Diskussion zu GUB Investment Trust (Seite 32)

    eröffnet am 27.09.19 10:18:50 von
    neuester Beitrag 23.03.24 22:12:23 von
    Beiträge: 1.313
    ID: 1.312.809
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 49.990
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A3H21L2 · WKN: A3H21L
    190,00
     
    EUR
    +6,15 %
    +11,00 EUR
    Letzter Kurs 30.09.21 Hamburg

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    2,2200+31,36
    32,00+27,95
    33,00+20,00
    12,700+19,81
    34,04+17,79
    WertpapierKursPerf. %
    5,6000-14,50
    7,5900-26,24
    0,9927-29,60
    2,0000-33,33
    0,7500-34,78

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 32
    • 132

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 21:42:04
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.782.958 von honigbaer am 02.11.21 20:53:01Die eigenen Aktien wurden inzwischen eingezogen und die Satzung entsprechend geändert. Trotz des Angebots der GUB Management AG vom März gab es auf der HV am 27.07 immer noch 26.651 Gegenstimmen zu den meisten Tagesordnungspunkten ?
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 20:53:01
      Beitrag Nr. 1.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.782.478 von wv_2011 am 02.11.21 20:21:59In der HV Einladung vom Juni 2021 wurde angegeben:
      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 232.800 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 232.800 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 53.113 Stück eigenen Aktien.

      Das wären dann 179.687 Aktien ohne die eigenen.

      Das Kaufangebot vom März 2021 zu 120,00 Euro kam von der GUB Management AG, so dass die hierbei zurückgekauften Aktien vermutlich keine Auswirkung auf den Bestand an eigenen Aktien hatte.

      Die oben genannten 53.113 eigenen Aktien entsprechen nach Zusammenlegung 10:1 etwa den 2019 im Wege der Sachauskehrung ausgeschütteten Aktien.
      "Am 11. Oktober 2019 erhielt die Berichtsgesellschaft im Wege der Sachauskehrung bei ihrer ehemaligen Muttergesellschaft GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA in Liquidation, insgesamt 530.832 eigene Aktien der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA ausgekehrt."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 20:21:59
      Beitrag Nr. 1.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.781.749 von Hammerpreis am 02.11.21 19:30:29Wo hast Du die Meldung gefunden und was passiert wenn mehr Aktien eingeliefert werden?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 19:30:29
      Beitrag Nr. 1.000 ()
      Das Grundkapital liegt nach der letzten Meldung bei 179.690,00 EUR. Demnach dürfte die Gesellschaft bis zu 17969 eigene Aktien erwerben. Das spielt aber hier wohl keine Rolle mehr,
      da der Freefloat bereits darunter liegt ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 13:58:12
      Beitrag Nr. 999 ()
      Eine weitere Veröffentlichung mit Abwicklungshinweisen zum Rückkaufangebot zu 210 Euro:
      https://www.pressetext.com/news/20211102030
      https://gub.de/abfindung/

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 13:52:03
      Beitrag Nr. 998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.775.146 von safebet am 02.11.21 11:40:05Die sind halt unglaublich gierig! Bin gespannt auf die steuerliche Anerkennung der Stiftung nach der Schonfrist.
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 11:40:05
      Beitrag Nr. 997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.774.402 von honigbaer am 02.11.21 10:44:58Guter Punkt!

      Verstehe eh nicht weshalb, der Komplementär kein attraktiveres Erwerbsangebot unterbreitet. Der Komplementär muss es doch selbst gar nicht zahlen. Es kommt aus dem Gesellschaftsvermögen. Da ist genug Liquidität und alles unter NAV wirkt sich für die Restaktionäre positiv aus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 11:09:53
      Beitrag Nr. 996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.774.402 von honigbaer am 02.11.21 10:44:58Der jetzt anstehende Aktienrückkauf richtet sich nach dem HV-Beschluss aus dem Jahr 2019. Da bin ich mir so sicher, wie man sich bei der GUB sicher sein kann. ;) Haben ja selber geschrieben, dass der Erwerb gem. HV-Beschluss erfolgt.

      Stimmt, der HV-Beschluss kann nicht mehr angefochten werden. Ändert aber nichts daran, dass bei dem Rückkauf die Voraussetzungen des HV-Beschlusses beachtet werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 10:44:58
      Beitrag Nr. 995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.771.762 von safebet am 02.11.21 07:18:12
      Zitat von safebet: Ich glaube, dass das ein Missverständnis ist. Es ging um die angekündigte Kapitalerhöhung und nicht das Erwerbsangebot


      Ja, ich sprach vom Erwerbsangebot.
      Und tatsächlich bin ich mir da auch nicht so ganz sicher, wie dieses einzuordnen ist, da es ja ein Rückkaufangebot der Gesellschaft selbst ist und da es keinen Börsenhandel mehr gibt und WPueG deshalb vielleicht gar nicht gilt.
      @ Oxymoron69 Du hast da vermutlich Recht und wir sollten das genauer ergründen.
      Bei "angemessen" hatte ich an WPueG Angebote gedacht. Die "angemessene Gegenleistung" ist ein stehender juristischer Begriff, für die einzelnen Arten der Angebote ist das durch Gesetze und Gerichtsurteile wohldefiniert, was angemessen ist. Aber für "sonstige Erwerbsangebote" ist keine angemessene Gegenleistung gefordert.
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/bieterpfl…
      Bei der Kapitalerhöhung

      Bei Aktienrückkauf und Kapitalerhöhung sind natürlich die HV Beschlüsse maßgeblich.
      Wenn mit den HV Beschlüssen aber Möglichkeiten eröffnet wurden, die im Widerspruch zum Aktienrecht stehen, wäre das Problem, dass man die Beschlüsse damals nach der HV hätte angreifen müssen und dies nun nicht (oder schwer) nachholbar ist.

      Bei Sparta gab es einen Fall, Bezugspreis meilenweit unter dem Börsenkurs, in dem ohne Erfolg Anfechtungsklage zum entsprechenden HV Beschluss erhoben wurde. So lange das Bezugsrecht gewährleistet ist, stellt das wohl im Prinzip kein Problem dar.

      Zum Bezugsverhältnis der angedrohten Kapitalerhöhung wurde von GUB noch nichts gesagt, oder habe ich das übersehen?
      Kann ja auch 20:1 sein? Ist erstmal nur eine pauschale Drohung?!

      Nach dem Motto: "Aktien verkaufen oder Geld nachschießen!"
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 09:08:05
      Beitrag Nr. 994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.770.628 von honigbaer am 01.11.21 22:00:18
      Unangemessener Preis?
      Meine, dass man das mit dem "unangemessenen Preis" so nicht stehen lassen kann. Bei einem Rückkauf eigener Aktien darf kein x-beliebiger Preis aufgerufen werden. Das Entgelt richtet sich, wie es von GUB auch mitgeteilt wird, nach einem Beschluss der HV. Gemeint sein dürfte der Beschluss der HV, aus dem Jahr 2019 (?), mit dem die Gesellschaft ermächtigt wurde, eigene Aktien zurückzukaufen.
      • 1
      • 32
      • 132
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Diskussion zu GUB Investment Trust