RA-MICRO International SE (Ehemals vOffice)
eröffnet am 13.06.23 07:07:48 von
neuester Beitrag 22.07.23 17:36:24 von
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es wurde zur HV über das Geschäftsjahr 2022 eingeladen. U.a. steht der squeeze out auf der Tagesordnung. für 25 Euro pro Aktie
Auszug aus der Tagesordnung:
TOP 4
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der vOffice SE auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG (Sitz Berlin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Nach § 327a Abs. 1 S. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.Die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 45430 B, hat dem Verwaltungsrat der vOffice SE mit Schreiben vom 15.10.2022 mitgeteilt, dass ihr 299.646 der insgesamt 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der vOffice SE gehören. Das entspricht 99,88 % des Grundkapitals. Die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG ist damit Hauptaktionär der vOffice SE im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG und hat verlangt, nach § 327a AktG einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co.KG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen. Die Anwendung des AktG für die Rechtsform der SE folgt aus Art. 9 Abs.1 lit. c), ii) SE-VO.Die RA-MICRO GmbH & Co.KG hat die Höhe der Barabfindung auf 25,00 EUR pro auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. Die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung sind in einem schriftlichen Bericht der RA-MICRO GmbH & Co. KG vom 06.07.2023 an die Hauptversammlung dargestellt. Die Angemessenheit der von der RA-MICRO GmbH & Co. KG festgelegten Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Flensburg gemäß Beschluss vom 07.02.2023 bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und in ihrem Prüfungsbericht vom 19.07.2023 bestätigt.
Auszug aus der Tagesordnung:
TOP 4
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der vOffice SE auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG (Sitz Berlin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Nach § 327a Abs. 1 S. 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.Die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 45430 B, hat dem Verwaltungsrat der vOffice SE mit Schreiben vom 15.10.2022 mitgeteilt, dass ihr 299.646 der insgesamt 300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der vOffice SE gehören. Das entspricht 99,88 % des Grundkapitals. Die RA-MICRO Holding GmbH & Co. KG ist damit Hauptaktionär der vOffice SE im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG und hat verlangt, nach § 327a AktG einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RA-MICRO Holding GmbH & Co.KG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen. Die Anwendung des AktG für die Rechtsform der SE folgt aus Art. 9 Abs.1 lit. c), ii) SE-VO.Die RA-MICRO GmbH & Co.KG hat die Höhe der Barabfindung auf 25,00 EUR pro auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. Die Voraussetzungen für die Übertragung sowie die Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung sind in einem schriftlichen Bericht der RA-MICRO GmbH & Co. KG vom 06.07.2023 an die Hauptversammlung dargestellt. Die Angemessenheit der von der RA-MICRO GmbH & Co. KG festgelegten Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Flensburg gemäß Beschluss vom 07.02.2023 bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und in ihrem Prüfungsbericht vom 19.07.2023 bestätigt.
RA-MICRO International SE Berlin ISIN: DE000A0LYDS1 | WKN: A0LYDS Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, 03. Juli 2018, um 10:30 Uhr in der Straße Am Borsigturm 64, 13507 Berlinstattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
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