Euro Pacific Securities Service GmbH & Co KG, Düsseldorf - 500 Beiträge pro Seite
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neuester Beitrag 17.09.00 10:52:06 von
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Pressemitteilung vom 10. Mai 2000
Das Bundesaufsichtsamt ordnet ein Moratorium gegenüber der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG an und hebt die Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin auf
Das Bundesaufsichtsamt hat mit sofort vollziehbarem, aber noch nicht bestandskräftigem Bescheid am 3. April 2000 gegenüber der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (Moratorium) und die Schließung des Institutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet. Außerdem darf das Institut nur noch Zahlungen aus bereits bestehenden Verpflichtungen seiner Schuldner entgegennehmen; Neugeschäft darf es nicht mehr betreiben. Das Moratorium war erforderlich, da dem Unternehmen die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmittelbar drohte und es Kundengelder zweckwidrig verwendet hatte.
Bei der EuPac handelt es sich um ein Institut, das aufgrund seiner Anzeige gemäß § 64e KWG seit dem 1. Januar 1998 der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes unterliegt. Das Unternehmen bietet Aktien der Euro Pacific AG und von nordamerikanischen Technologieunternehmen an. Es betreibt das Emissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und den Eigenhandel. Da das Institut gravierend gegen die Bestimmungen des KWG verstossen hatte, hat das Aufsichtsamt außerdem der persönlich haftenden Gesellschafterin der EuPac (Euro Pacific Securities Service (EuPac) Verwaltungs-GmbH) die Erlaubnis, diese Geschäfte zu betreiben, am 27. April mit sofort vollziehbarem, aber nicht bestandskräftigem Bescheid entzogen.
Das Institut gehört der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen an.
Quelle:
http://www.bakred.de/texte/presse/p100500.htm
Das Bundesaufsichtsamt ordnet ein Moratorium gegenüber der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG an und hebt die Erlaubnis der persönlich haftenden Gesellschafterin auf
Das Bundesaufsichtsamt hat mit sofort vollziehbarem, aber noch nicht bestandskräftigem Bescheid am 3. April 2000 gegenüber der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (Moratorium) und die Schließung des Institutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet. Außerdem darf das Institut nur noch Zahlungen aus bereits bestehenden Verpflichtungen seiner Schuldner entgegennehmen; Neugeschäft darf es nicht mehr betreiben. Das Moratorium war erforderlich, da dem Unternehmen die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmittelbar drohte und es Kundengelder zweckwidrig verwendet hatte.
Bei der EuPac handelt es sich um ein Institut, das aufgrund seiner Anzeige gemäß § 64e KWG seit dem 1. Januar 1998 der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes unterliegt. Das Unternehmen bietet Aktien der Euro Pacific AG und von nordamerikanischen Technologieunternehmen an. Es betreibt das Emissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und den Eigenhandel. Da das Institut gravierend gegen die Bestimmungen des KWG verstossen hatte, hat das Aufsichtsamt außerdem der persönlich haftenden Gesellschafterin der EuPac (Euro Pacific Securities Service (EuPac) Verwaltungs-GmbH) die Erlaubnis, diese Geschäfte zu betreiben, am 27. April mit sofort vollziehbarem, aber nicht bestandskräftigem Bescheid entzogen.
Das Institut gehört der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen an.
Quelle:
http://www.bakred.de/texte/presse/p100500.htm
Pressemitteilung vom 7. September 2000
Insolvenzantrag und Entschädigungsfall bei der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) beantragte mit Schreiben vom 15. August 2000 beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf. Das BAKred zog aus dem ihm vorliegenden Informationen den Schluss, dass das Institut zahlungsunfähig und überschuldet ist. Dem Institut war es innerhalb angemessener Zeit nicht gelungen, die finanzielle Schieflage durch Zuführung neuen Kapitals zu beseitigen. Das Aufsichtsamt hatte aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft bereits im April 2000 ein Moratorium verhängt (s. Presserklärung vom 10. Mai 2000).
Der persönlich haftenden Gesellschafterin der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG galt wegen der Übergangsregelung mit dem Inkrafttreten der 6. KWG-Novelle die Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts, des Eigenhandels und der Anlagevermittlung als erteilt. Das Institut unterlag seitdem der laufenden Aufsicht des Aufsichtsamtes. Bei Auswertung der eingereichten Unterlagen waren die Unregelmäßigkeiten in dem Unternehmen offenbar geworden.
Außerdem stellte das Bundesaufsichtsamt am 25. August 2000 für das Institut den Entschädigungsfall fest, da die Gesellschaft dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre offenen Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
Das BAKred rechnet derzeit mit einer Schadenssumme von ca. 2,5 Mio DM. Um diesen Betrag scheinen die Wertpapierbestände, die das Institut tatsächlich im Auftrag der Kunden hält, kleiner als die Gesamtsumme der von den Kunden zu beanspruchenden Wertpapiere zu sein.
Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch das Bundesaufsichtsamt erhalten die Kunden des Instituts die Möglichkeit, für ihre vom Ausfall bedrohten Forderungen eine Entschädigung geltend zu machen.
Das Institut gehört der EDW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Postfach 04 03 47, 10062 Berlin, Telefon: 030/203 699-0, Fax: 030/203 699-5630, an.
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Insolvenzantrag und Entschädigungsfall bei der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) beantragte mit Schreiben vom 15. August 2000 beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG, Düsseldorf. Das BAKred zog aus dem ihm vorliegenden Informationen den Schluss, dass das Institut zahlungsunfähig und überschuldet ist. Dem Institut war es innerhalb angemessener Zeit nicht gelungen, die finanzielle Schieflage durch Zuführung neuen Kapitals zu beseitigen. Das Aufsichtsamt hatte aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft bereits im April 2000 ein Moratorium verhängt (s. Presserklärung vom 10. Mai 2000).
Der persönlich haftenden Gesellschafterin der Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG galt wegen der Übergangsregelung mit dem Inkrafttreten der 6. KWG-Novelle die Erlaubnis zum Betreiben des Emissionsgeschäfts, des Eigenhandels und der Anlagevermittlung als erteilt. Das Institut unterlag seitdem der laufenden Aufsicht des Aufsichtsamtes. Bei Auswertung der eingereichten Unterlagen waren die Unregelmäßigkeiten in dem Unternehmen offenbar geworden.
Außerdem stellte das Bundesaufsichtsamt am 25. August 2000 für das Institut den Entschädigungsfall fest, da die Gesellschaft dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre offenen Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen.
Das BAKred rechnet derzeit mit einer Schadenssumme von ca. 2,5 Mio DM. Um diesen Betrag scheinen die Wertpapierbestände, die das Institut tatsächlich im Auftrag der Kunden hält, kleiner als die Gesamtsumme der von den Kunden zu beanspruchenden Wertpapiere zu sein.
Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch das Bundesaufsichtsamt erhalten die Kunden des Instituts die Möglichkeit, für ihre vom Ausfall bedrohten Forderungen eine Entschädigung geltend zu machen.
Das Institut gehört der EDW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Postfach 04 03 47, 10062 Berlin, Telefon: 030/203 699-0, Fax: 030/203 699-5630, an.
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