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    CoBa neu gegen Bolko Hoffmann - kein Grund zur Sorge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.00 12:04:21 von
    neuester Beitrag 27.09.00 16:57:21 von
    Beiträge: 4
    ID: 251.057
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      schrieb am 23.09.00 12:04:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sehr geehrter Herr ...

      vielen Dank für Ihre e-Mail vom 21. bzw. 31. August, die uns jetzt zur Beantwortung zugesandt wurden. Das Wichtigste zuerst: Sorgen müssen Sie sich nicht machen. Der Streit mit dem Effecten-Spiegel ist das Resultat einer mißglückten Spekulation mit den Restquoten der Commerzbank-Altbank.
      Bolko Hoffmann, Vorstand der Effecten-Spiegel AG, hat für ca. DEM 15 Mio. ca. 44 % dieser Aktien erworben, vermutlich in der Hoffnung, daß ihm die Commerzbank AG (Neubank) dieses Paket mit einem ordentlichen Aufschlag abkauft. Da die Altbank jedoch vermögenslos ist und die Aktien deshalb wertlos sind, haben wir (d.h. die Neubank) daran natürlich keinerlei Interesse.
      Er hat deshalb eine Reihe sogenannter Ansprüche (deren Nichtbestehen teilweise bereits vor vielen Jahren rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde) gegen die Neubank "entdeckt" und darüber in großer Aufmachung und in sehr unverschämter Weise in seinem Blatt berichtet.
      Nachdem auch dies nicht den gewünschten Erfolg hatte, hat er den Versuch gemacht, seinen Lästigkeitswert auf andere Weise zu erhöhen.

      Deshalb hat er zum einen den Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung der Altbank gestellt, die u.a. angeblich über die Neuaufnahme des Geschäfts entscheiden soll. Die umfangreichen rechtlichen und finanziellen Probleme,
      die mit diesem Vorschlag verbunden sind, werden vom Effecten-Spiegel wohlweislich als nicht vorhanden bezeichnet, da sonst die wirtschaftliche Unsinnigkeit des Vorschlags sofort offenbar würde. Da die Hauptversammlung
      einer vermögenslosen Gesellschaft, deren Löschung im Handelsregister bereits beantragt ist, ansonsten nichts zu beschließen hätte, wäre die Durchführung lediglich eine Verschwendung von Zeit und Geld. Die Altbank hat den Antrag
      deshalb zurückgewiesen und muß sich darüber nun vor Gericht mit der Effecten-Spiegel AG auseinandersetzen.

      Zum anderen versucht Bolko Hoffmann auch auf die Neubank Druck mit Hilfe der Gerichte auszuüben, die jedoch erst- und zweitinstanzlich bereits gegen ihn entschieden haben. Natürlich hat er Rechtsmittel eingelegt, womit zumindest
      Zeit bis zu dem Punkt gewonnen wird, an dem er seinen Aktionären den Fehlschlag der Spekulation eingestehen muß.

      Ein Gutachten von Prof. Fezer ist uns nicht bekannt. Das auch im Effekten-Spiegel veröffentlichte Schriftwerk ist eine so offensichtlich mit der heißen Nadel genähte sogenannte vorgutachterliche Stellungnahme, daß wir
      uns über deren inhaltliche Qualität nicht äußern wollen. Fest steht jedenfalls, daß die behaupteten Ansprüche selbst dann nicht bestehen, wenn man unterstellt, daß die Ausführungen des Vorgutachters zur Rechtslage zutreffend sind.

      Unser Prozeßrisiko sehen wir als eine Frage der Bonität der Effecten-Spiegel AG, die letztlich die nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen haben wird; Rückstellungen haben wir trotzdem nicht gebildet.
      Unsere Aktionäre haben wir über den Streit nicht gesondert informiert, da die Angelegenheit für die Commerzbank AG keine wesentliche Bedeutung hat, eine solche Information aber möglicherweise die seriösen Medien zu einer
      Berichterstattung veranlassen könnte, die Aufmerksamkeit auf den Effecten-Spiegel lenken würde und somit für diesen kostenlose Reklame wäre, zu der wir unsere Hand nicht reichen wollen.

      Wir hoffen, daß Ihre Fragen hiermit erschöpfend beantwortet sind.

      Mit freundlichen Grüßen,

      ..., Commerzbank Aktiengesellschaft, Zentraler Stab Recht
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 12:31:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Noch eine Anmerkung:
      Vor einem Monat habe ich bei der Commerbank angefragt, ob die Suche nach Fusions- oder Kooperationspartnern nicht durch die ungeklärte Rechtslage bezüglich der Ansprüche der Alten Commerzbank erschwert wird. In diesen Prozessen gegen Bolko Hoffmann habe ich auch den Grund für die relativ schlechte Entwicklung des Aktienkurses gesehen.

      Jetzt ist die Antwort gekommen, die ich anderen Interessenten nicht vorenthalten möchte.

      Eine Beruhigung stellt auch die Zusammenarbeit mit der Generali dar. Auch eine italienische Versicherungsgesellschaft hat kein Geld zu verschenken. Das finanzielle Risiko bei der Commerzbank hat die Generali offensichtlich als so gering eingeschätzt, daß es einer Beteiligung nicht im Weg gestanden hat.

      Meines Erachtens ist ein steigender Aktienkurs der Commerzbank nur eine Frage der Zeit.

      Gruß an alle Commerzbank-Freunde,
      Robert
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 22:57:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @rgernsheimer

      Das von Ihnen „zitierte“ E-Mail ist eine Ausgeburt Ihrer eigenen Phantasie.

      Keine Rechtsabteilung eines Unternehmens wird Stellung zu laufenden Verfahren nehmen. Erst recht nicht würden Wertungen zum Verfahrensgegner vorgenommen werden („..in sehr unverschämter Weise..“, „..Lästigkeitswert..“ etc.). Auch ist der Schreibstil einer Rechtsabteilung unwürdig. Ein Mitarbeiter, der ein solches Schriftstück anfertigen würde, wäre sich seiner Entlassung sicher.

      Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Verbreitung von Falschmeldungen (auch im Internet) strafbar ist.

      Zeitgleich mit diesem Mail wird Wallstreet-Online über diesen Vorfall informiert. Darüber hinaus prüfe ich die Voraussetzungen für eine Strafanzeige.
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 16:57:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Buana:
      Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Strafanzeige bin ich gern behilflich: Die Verbreitung falscher Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, ist im § 88 Börsengesetz geregelt. Dort heißt es:
      ---
      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anleihen, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs.2 des Wertpapierhandelsgesetzes
      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      ---

      Diese Drohung einer Strafanzeige hat tatsächlich dazu geführt, daß mein Beitrag vorübergehend von der Redaktion gelöscht worden ist.
      Das Original und der Name des Absenders liegen der Redakion inzwischen vor, daraufhin wurde der Beitrag wieder ins Forum gestellt.

      Und die Unbelehrbaren, die immernoch an ein `fake` glauben, sind hiermit aufgefordert, selbst an die Abteilung Investor-Relations der Commerzbank (ir@commerzbank.com) zu schreiben. Die Antwort wird sinngemäß die gleiche wie bei mir sein.

      Gruß an alle Commerzbank-Freunde
      Robert Gensheimer


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