checkAd

    M+S wird steigen !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.03 13:25:52 von
    neuester Beitrag 13.03.03 13:42:48 von
    Beiträge: 4
    ID: 705.075
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 334
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0006617400 · WKN: 661740
    0,0005
     
    EUR
    -80,00 %
    -0,0020 EUR
    Letzter Kurs 26.11.20 Frankfurt

    Werte aus der Branche Informationstechnologie

    WertpapierKursPerf. %
    1,0000+99.999,00
    0,5100+580,00
    15,850+210,78
    0,5998+36,91
    13,350+22,25
    WertpapierKursPerf. %
    22,200-17,78
    4,5500-18,17
    14,750-19,18
    34,67-30,53
    8,7900-32,02

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.03.03 13:25:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Endlich sind endlich die ALLERLETZTEN ausgestiegen !!!
      Nun besteht die große Chance, daß endlich ein normale Börsenbewertung vollzogen wird.

      Allein die noch gesunden Boersentöchter haben ein Boersenwert von mindesten 5-10 MIO EURO.

      Diese befinden sich immer noch in der Insolventen M+S AG
      und können auch nicht ausgegliedert werden

      DER DERZEITIGE BÖRSENWERT LIEGT BEI NUR NOCH 450 TAUSEND EURO !!!

      Denkt an meine Worte, der Kurs wird mindesten auf 0,15 Euro steigen.

      Da der Börsenmantel auch einen WERT VON MINDESTENS
      10 MIO EURO HAT

      Ich lese ständig solchen Unsinn, wie Verluste der AG können nicht von dem Aufkäufer von der Steuer abgesetzt werden.

      Dies ist vollkommen Falsch !!!
      Verlustrückträe und Verlustvorträge sind innerhalb von drei Jahren Möglich !!!

      DER KURS von M+S wird EXPLODIEREN !!!
      Avatar
      schrieb am 07.03.03 14:32:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist schon gestiegen
      in deinen kopf
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 11:41:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Turbo,

      Du liest also ständig solch einen Mist, daß Verluste bei Aufkauf nicht nutzbar sind. Na wenn das Mist ist, dann ist auch der § 8 Abs. 4 KStG ziemlicher Mist. Da steht es nämlich drin. Verlustabzug ist nur bei wirtschaftlicher Idendität möglich. Liegt se nicht vor, geht es nicht.

      Ich zitiere:

      Wirtschaftliche Idendität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt.

      Damit dürfte alles geklärt sein. Also hör auf die Leute zu verarschen, wenn Du vom besch.... deutschen Steuerrecht nicht den Hauch einer Ahnung hast.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 13:42:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich warte noch auf eine Antwort, da Du Dich im Steuerrecht anscheinend top auskennst. Vielleicht sollten wir Dich auch bei uns als Top-Steuerexperten einstellen. Könnte sich lohnen, natürlich nur für den Anwalt der dann die Haftpflichtfälle vertritt.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      M+S wird steigen !!!