Institutionelle steigen bei IQ-Power ein!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.06.05 13:25:50 von
neuester Beitrag 30.06.05 23:07:00 von
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Institutionelle Schweizer Investoren erwerben zwei Millionen Aktien von iQ Power
28. Juni 2005, Zug – Die iQ POWER AG (ISIN: CH0020609688, WKN: A0DQVL, IQPB) meldet, dass die vom Unternehmen begebene Aktienoption in voller Höhe ausgeübt und institutionelle Investoren ein Wertpapierpaket über zwei Millionen Aktien von iQ POWER erworben haben. Die damit einhergehende Kapitalerhöhung ist gemäß Schweizer Recht bereits im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Die zwei Millionen Aktien entsprechen einem Anteil von etwas mehr als 5% an iQ POWER. Da sich das Aktienpaket auf zwei Investoren verteilt, unterliegen die einzelnen Investments nicht der gesetzlichen Meldepflicht. Bei beiden Kapitalgebern handelt es sich um institutionelle Schweizer First Tier Investoren.
Wie am 11. Mai bereits gemeldet, dient das Investment der iQ POWER AG zur Finanzierung ihrer 40%-Beteiligung an der iQ POWER Asia Inc. Die iQ POWER Asia Inc. wurde im Dezember 2004 gegründet und wird als ein Joint Venture im Verhältnis 40/60 der iQ POWER AG mit einem koreanischen Konsortium ausgestaltet. Zweck der neuen Gesellschaft ist die Produktion und Vermarktung innovativer elektrischer Energiespeichersysteme für die asiatische Automobilindustrie auf der Grundlage der von iQ Power entwickelten Technologie.
28. Juni 2005, Zug – Die iQ POWER AG (ISIN: CH0020609688, WKN: A0DQVL, IQPB) meldet, dass die vom Unternehmen begebene Aktienoption in voller Höhe ausgeübt und institutionelle Investoren ein Wertpapierpaket über zwei Millionen Aktien von iQ POWER erworben haben. Die damit einhergehende Kapitalerhöhung ist gemäß Schweizer Recht bereits im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Die zwei Millionen Aktien entsprechen einem Anteil von etwas mehr als 5% an iQ POWER. Da sich das Aktienpaket auf zwei Investoren verteilt, unterliegen die einzelnen Investments nicht der gesetzlichen Meldepflicht. Bei beiden Kapitalgebern handelt es sich um institutionelle Schweizer First Tier Investoren.
Wie am 11. Mai bereits gemeldet, dient das Investment der iQ POWER AG zur Finanzierung ihrer 40%-Beteiligung an der iQ POWER Asia Inc. Die iQ POWER Asia Inc. wurde im Dezember 2004 gegründet und wird als ein Joint Venture im Verhältnis 40/60 der iQ POWER AG mit einem koreanischen Konsortium ausgestaltet. Zweck der neuen Gesellschaft ist die Produktion und Vermarktung innovativer elektrischer Energiespeichersysteme für die asiatische Automobilindustrie auf der Grundlage der von iQ Power entwickelten Technologie.
Erstes Kursziel 4,- in 12 Monaten.
Josefsthal
Josefsthal
war das heute der startschuss ...
stay long - stay cool
stay long - stay cool
Soso, gleich zwei Gnome steigen bei IQ Power ein!
Siehst du in Frankfurt einen Banker aus dem Fenster springen - verkaufe!
Siehst du in Zürich einen Banker aus dem Fenster springen - spring ihm sofort nach, da gibt es garantiert was zu verdienen!
Diese Meldung noch vor dem JB 2004 tut echt gut.
Manni
Siehst du in Frankfurt einen Banker aus dem Fenster springen - verkaufe!
Siehst du in Zürich einen Banker aus dem Fenster springen - spring ihm sofort nach, da gibt es garantiert was zu verdienen!
Diese Meldung noch vor dem JB 2004 tut echt gut.
Manni
das haben die doch wieder irgendwie clever gemacht die schweizer - bei 2 investoren ist keine meldung notwendig ... für was auch immer das gut ist, aber irgend einen sinn wird das schon haben und wenn ich glück habe, dann erklärt mir das hier auch einer ...
... außerdem wurde gestern abend (unserer Zeit) die Geschichte mit dem DTC-Link bei der SEC eingereicht.
Wo kommt der JB 2004 jetzt früher? bei der SEC auf englisch oder mit ad-hoc in deutsch?
Im Zweifel nachschauen unter http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=&CIK=1072667…
Manni
Wo kommt der JB 2004 jetzt früher? bei der SEC auf englisch oder mit ad-hoc in deutsch?
Im Zweifel nachschauen unter http://www.sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?company=&CIK=1072667…
Manni
da ich jeden tag bei der sec vorbei schaue, hab ich den neuen 6k auch bemerkt, nur da dieser text schon in deutsch veröffentlicht wurde, hab ich keinen anlass gesehen, dies zu posten.
meiner meinung nach, werden wir deutsch sprachige investoren jetzt bevorzugt - sprich: der 2004er wird zuerst un d erscheinen (meine meinung)
meiner meinung nach, werden wir deutsch sprachige investoren jetzt bevorzugt - sprich: der 2004er wird zuerst un d erscheinen (meine meinung)
sollte lauten: ... wird zuerst in deutsch erscheinen ()
Ich hatte das Ziel mit dem DTC Link im Haupthread schon angesprochen. Es sieht mir jedoch sehr danach aus, daß die letzten, wieviel waren es noch, 10 % freien Aktien, die sich noch in den USA befinden, aber dort kaum noch handelbar sind, wieder einem handelbaren Markt leicht zugänglich zu machen. Aber vielleicht ist das gar nicht der Hauptgrund. Die News von heute sind absolut spitze, habe heute wieder nachgekauft! Ich habe das Gefühl, daß IQ so langsam den OTC Nachgeschmack verliert.
IQ weiter so!
IQ weiter so!
@ulgo
Zu Deiner Frage (keine Meldung notwendig).
Offenlegung von Beteiligungen
Artikel 20 des Börsengesetzes (Inkrafttretung am 1. 1. 1998) hält hinsichtlich der Meldepflicht fest:
«Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Aktien einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert und dadurch den Grenzwert von 5, 10, 20, 33 1/3, 50 oder 66 2/3 Prozent der Stimmrechte, ob ausübbar oder nicht, erreicht, unter- oder überschreitet, muss dies der Gesellschaft und den Börsen, an denen die Beteiligungspapiere kotiert sind, melden.»
Unter «Beteiligungspapiere» fallen sowohl Aktien als auch Partizipations- oder Genussscheine (Artikel 2 lit. e des Börsengesetzes). Voraussetzung für die Meldepflicht bildet die Kotierung mindestens eines Beteiligungspapiers. Ist dies der Fall, werden auch Erwerb und Veräusserung von allfällig nicht kotierten Inhaber- und/oder Namenaktien von Artikel 20 des Börsengesetzes erfasst.
Partizipations- und Genussscheine vermitteln keine Stimmrechte. Somit unterliegen Erwerb und Veräusserung dieser Beteiligungspapiere keiner Meldepflicht.
«Kotierung» bedeutet die Zulassung zum Handel an der Börse (Artikel 2 lit. c des Börsengesetzes). Somit werden Erwerb und Veräusserung von Aktien von an der SWX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften von Artikel 20 des Börsengesetzes erfasst.
Die Offenlegungspflicht tangiert nur Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz.
Für die Berechnung der in Artikel 20 des Börsengesetzes genannten Grenzwerte ist die Gesamtzahl der Stimmrechte gemäss Eintrag im Handelsregister massgebend (Art. 10 Abs. 2 der Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission über die Börsen und den Effektenhandel).
Beispiel:
Der Handelsregistereintrag der an der SWX Swiss Exchange kotierten Y-AG mit Sitz in Zürich weist folgende Aktienstückelung auf:
1 000 000 Namenaktien zu CHF 50.-
5 000 000 Inhaberaktien zu CHF 100.-
Die Gesamtzahl der Stimmrechte dieser Gesellschaft beläuft sich somit auf insgesamt 6 000 000. Aktionär Z, welcher vorher noch keine Aktien der Y-AG besass, erwirbt 417 500 Namenaktien.
Da der gesetzliche Grenzwert von 5 % der Stimmrechte überschritten wurde, löst dieser Erwerb die Meldepflichten gemäss Börsengesetz aus.
Was schliessen wir daraus?
Zu Deiner Frage (keine Meldung notwendig).
Offenlegung von Beteiligungen
Artikel 20 des Börsengesetzes (Inkrafttretung am 1. 1. 1998) hält hinsichtlich der Meldepflicht fest:
«Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Aktien einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert und dadurch den Grenzwert von 5, 10, 20, 33 1/3, 50 oder 66 2/3 Prozent der Stimmrechte, ob ausübbar oder nicht, erreicht, unter- oder überschreitet, muss dies der Gesellschaft und den Börsen, an denen die Beteiligungspapiere kotiert sind, melden.»
Unter «Beteiligungspapiere» fallen sowohl Aktien als auch Partizipations- oder Genussscheine (Artikel 2 lit. e des Börsengesetzes). Voraussetzung für die Meldepflicht bildet die Kotierung mindestens eines Beteiligungspapiers. Ist dies der Fall, werden auch Erwerb und Veräusserung von allfällig nicht kotierten Inhaber- und/oder Namenaktien von Artikel 20 des Börsengesetzes erfasst.
Partizipations- und Genussscheine vermitteln keine Stimmrechte. Somit unterliegen Erwerb und Veräusserung dieser Beteiligungspapiere keiner Meldepflicht.
«Kotierung» bedeutet die Zulassung zum Handel an der Börse (Artikel 2 lit. c des Börsengesetzes). Somit werden Erwerb und Veräusserung von Aktien von an der SWX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften von Artikel 20 des Börsengesetzes erfasst.
Die Offenlegungspflicht tangiert nur Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz.
Für die Berechnung der in Artikel 20 des Börsengesetzes genannten Grenzwerte ist die Gesamtzahl der Stimmrechte gemäss Eintrag im Handelsregister massgebend (Art. 10 Abs. 2 der Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission über die Börsen und den Effektenhandel).
Beispiel:
Der Handelsregistereintrag der an der SWX Swiss Exchange kotierten Y-AG mit Sitz in Zürich weist folgende Aktienstückelung auf:
1 000 000 Namenaktien zu CHF 50.-
5 000 000 Inhaberaktien zu CHF 100.-
Die Gesamtzahl der Stimmrechte dieser Gesellschaft beläuft sich somit auf insgesamt 6 000 000. Aktionär Z, welcher vorher noch keine Aktien der Y-AG besass, erwirbt 417 500 Namenaktien.
Da der gesetzliche Grenzwert von 5 % der Stimmrechte überschritten wurde, löst dieser Erwerb die Meldepflichten gemäss Börsengesetz aus.
Was schliessen wir daraus?
ach ulgo, manchmal sollte man nicht so viel in diese Sachen reininterpretieren. hier wurde ja auch viel rumspekuliert, warum der 01.07. und nicht der 30.06. als Frist für die Schweizer Tiere gesetzt wurde. Letztendlich spielte das wohl keine wesentliche Rolle, da die Meldung ja heute schon kam.
Aber vielleicht gibt es ja doch einen Grund.. naja halt wie immer: rate mal mit rosenthal
schönen Abend
Gruß
baller
Aber vielleicht gibt es ja doch einen Grund.. naja halt wie immer: rate mal mit rosenthal
schönen Abend
Gruß
baller
Wieviel haben die Schweizer Geldsäcke denn eigentlich pro Aktie bezahlt?
Zur Finanzierung ihrer Anteile von 880.000 USD an der gemeinsamen Gesellschaft hat die iQ POWER AG einem institutionellen Schweizer First Tier-Investor bis zum 01. Juli 2005 eine Option zum Erwerb eines Aktienpaketes zwischen 1,7 Millionen und maximal zwei Millionen Aktien zum Kurs von 0,35 Euro eingeräumt.
Ausnahmsweise einmal mehr als 35 cent?
@Tabulator, Merci, hatte sich überschnitten.
Ich hätte mich auch sehr gewundert wenn die Herren zu höheren Kursen als 35 cent zugegriffen hätten.
Ich hätte mich auch sehr gewundert wenn die Herren zu höheren Kursen als 35 cent zugegriffen hätten.
[posting]17.040.791 von KlingerP am 28.06.05 21:47:56[/posting]SIE HÄTTEN ABER AUCH LEICHT WENIGER BEZAHLEN KÖNNEN ZU DER zEIT!!!!!
erst Info, dann schreiben!!!!
Swoasik
erst Info, dann schreiben!!!!
Swoasik
Sorry leider muss das sein.
[posting]17.040.945 von Tabulator am 28.06.05 22:01:44[/posting]dir sei verziehen!
Swoasik
Swoasik
[posting]17.040.791 von KlingerP am 28.06.05 21:47:56[/posting]Schau nach, wo der Kurs stand, als diese Option vereinbart wurde.
Und denk nach, wo der Kurs wohl stehen würde, wenn wir weder die Ankündigung einer möglichen KE noch ihren Vollzug gemeldet bekommen hätten.
Ist dir eine Option von nicht einmal 20 % unter Börsenkurs (Anfang Mai) zu niedrig oder ist dir der heutige Kurs zu hoch?
Und wenn dir schon die 2 Mio zu 0,35 € nicht passen - was sagst du erst zu den 3 Mio Bezugsrechten zu 0,35 USD?
Manni
Und denk nach, wo der Kurs wohl stehen würde, wenn wir weder die Ankündigung einer möglichen KE noch ihren Vollzug gemeldet bekommen hätten.
Ist dir eine Option von nicht einmal 20 % unter Börsenkurs (Anfang Mai) zu niedrig oder ist dir der heutige Kurs zu hoch?
Und wenn dir schon die 2 Mio zu 0,35 € nicht passen - was sagst du erst zu den 3 Mio Bezugsrechten zu 0,35 USD?
Manni
Manni,
Was ich dazu sage?: Dass ich vor ein paar Monaten, wie du ja weißt, 37 und 40 cent für die Aktien bezahlen musste. Da hätten die mich doch auch fragen können ob ich nicht zu 35 oder gar 20% unter damaligem Kurs ...usw.
Und jetzt frage ich mich ob die Schweizer Geldmacher nicht 80%-90% Kursgewinn ausreichend finden um bald eifrigst die Ask seiten zu füllen.
Und ob der alte Klinger nicht besser dran täte da etwas schneller zu sein.
Alles Fragen , die dem swoasik völlig wurscht sein können. Der hockt derwall im Bratwurstglöckla zu Nämberch, frisst sei Sex auf Kraut und schimpft nachat im Boaad wie a Doldi, weil sein Gedärm a weng rumbelt.
(Spaß muss sein, findet der Baul)
Was ich dazu sage?: Dass ich vor ein paar Monaten, wie du ja weißt, 37 und 40 cent für die Aktien bezahlen musste. Da hätten die mich doch auch fragen können ob ich nicht zu 35 oder gar 20% unter damaligem Kurs ...usw.
Und jetzt frage ich mich ob die Schweizer Geldmacher nicht 80%-90% Kursgewinn ausreichend finden um bald eifrigst die Ask seiten zu füllen.
Und ob der alte Klinger nicht besser dran täte da etwas schneller zu sein.
Alles Fragen , die dem swoasik völlig wurscht sein können. Der hockt derwall im Bratwurstglöckla zu Nämberch, frisst sei Sex auf Kraut und schimpft nachat im Boaad wie a Doldi, weil sein Gedärm a weng rumbelt.
(Spaß muss sein, findet der Baul)
@Tabulator, das charmante Lächeln auf dem Foto ist das Deines?
Irgendwie gerät die Magiq dabei sehr in den Hintergrund finde ich, auch wenn sie schon das Fliegen lernt.
Irgendwie gerät die Magiq dabei sehr in den Hintergrund finde ich, auch wenn sie schon das Fliegen lernt.
[posting]17.041.262 von KlingerP am 28.06.05 22:26:07[/posting] stimmt
ich seh schon Klinger, wir verstehen uns!!!
warst auch schon beim Bratwurstglöckla zm Esssen ????
Swoasik
ich seh schon Klinger, wir verstehen uns!!!
warst auch schon beim Bratwurstglöckla zm Esssen ????
Swoasik
Nach wochnenlangem Warten, Tage abzählen und sich ausmalen, was passiert, wenn der Investor genannt wird, steigt der Kurs
nach Bekanntgabe um 4(!) Cent.
Leider entfachen solche Meldungen mittlerweile nur noch ein
Strohfeuerchen. Sicher, der Kurs ist in den letzten Wochen
ordendlich gestiegen. Aber ohne jetzt maßlos werden zu wollen, habe ich mir nach der Meldung gestern mehr erwartet.
Die Phantasie für dieses Investment scheint (abgesehen von einigen hier im Board) vollkommen abhanden gekommen zu sein.
Hoffendlich halten wir heute die 66 Cent.
Ciao
Cati.
nach Bekanntgabe um 4(!) Cent.
Leider entfachen solche Meldungen mittlerweile nur noch ein
Strohfeuerchen. Sicher, der Kurs ist in den letzten Wochen
ordendlich gestiegen. Aber ohne jetzt maßlos werden zu wollen, habe ich mir nach der Meldung gestern mehr erwartet.
Die Phantasie für dieses Investment scheint (abgesehen von einigen hier im Board) vollkommen abhanden gekommen zu sein.
Hoffendlich halten wir heute die 66 Cent.
Ciao
Cati.
@swoasik, ja war ich auch schon mal.
Aber lieber grill ich die selbst die Nämbercher vom Kupfer oder vom Hoeness seiner Worschtfabrig, wobei man ja immer höllisch aufpassen muss, dass die Dinger nicht durch den Grillrost rutschen und feuerbestattet werden.
Aber lieber grill ich die selbst die Nämbercher vom Kupfer oder vom Hoeness seiner Worschtfabrig, wobei man ja immer höllisch aufpassen muss, dass die Dinger nicht durch den Grillrost rutschen und feuerbestattet werden.
iQ Power erhält höhere Vorab-Zahlung über insgesamt 1,35 Mio. US-Dollar aus
Korea
Zug/Schweiz (ots) - Die iQ POWER AG (ISIN: CH0020609688, WKN:
A0DQVL, IQPB) gibt die Erhöhung der am 10. Dezember 2004 gemeldeten
Zahlung von 1,1 Mio. US-Dollar auf 1,35 Mio. US-Dollar bekannt.
Bislang eingegangen sind hiervon 1,1 Mio. US-Dollar, davon 0,65 Mio.
US-Dollar in 2004. Bei den zusätzlichen 250.000 US-Dollar handelt es
sind um eine pauschale Lizenzgebühr, die durch einen erhöhten
administrativen Aufwand begründet ist und noch in diesem Jahr fällig
wird.
Die Zahlungen erfolgen auf Basis des im Dezember 2004
geschlossenen Lizenzvertrags zwischen der iQ Power Licensing AG,
einer 100%igen Tochtergesellschaft der iQ POWER AG und der iQ Power
Asia Inc. Unter diesem Lizenzvertrag zahlt die zwischenzeitlich
gegründete iQ Power Asia Inc. zunächst eine Festvergütung von 1,35
Mio. US-Dollar. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zu den
Lizenzgebühren, die vom künftigen Produktionsvolumen abhängig sind.
Dieser Lizenzvertrag ist Bestandteil einer Reihe von Verträgen mit
dem koreanischen Konsortium. Die Verträge sehen unter anderem die
Gründung eines Joint Ventures in Korea vor mit dem Ziel der
Herstellung und Vermarktung von innovativen Produkten auf der
Grundlage der von iQ Power entwickelten Technologie für den
asiatischen Automotive-Markt.
Über die iQ Power AG
Die iQ Power AG ist auf die Entwicklung und Vermarktung
intelligenter Systemlösungen für elektrisches Energiemanagement
(Smart Energy Management, SEM) in Bordnetzen von Automobilen und
anderen Verkehrsmitteln spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in
Zug/Schweiz entwickelte unter anderem die erste durch Software
gesteuerte, intelligente Autobatterie der Welt.
Entwicklungsgesellschaft ist die iQ Power Deutschland GmbH aus
München und 100%ige Tochter der iQ Power AG. Siehe auch
www.iqpower.com.
Originaltext: iQ Power AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=23844
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_23844.rss2
ISIN: CH0020609688
Pressekontakt:
Jörg Schweizer
Investor Relations
iQ POWER AG
Tel.: +49 / 89 / 614 483-26
Fax: +49 / 89 / 614 483-40
eMail: Investor-Relations@iqpower.com
Web: http://www.iqpower.com
Korea
Zug/Schweiz (ots) - Die iQ POWER AG (ISIN: CH0020609688, WKN:
A0DQVL, IQPB) gibt die Erhöhung der am 10. Dezember 2004 gemeldeten
Zahlung von 1,1 Mio. US-Dollar auf 1,35 Mio. US-Dollar bekannt.
Bislang eingegangen sind hiervon 1,1 Mio. US-Dollar, davon 0,65 Mio.
US-Dollar in 2004. Bei den zusätzlichen 250.000 US-Dollar handelt es
sind um eine pauschale Lizenzgebühr, die durch einen erhöhten
administrativen Aufwand begründet ist und noch in diesem Jahr fällig
wird.
Die Zahlungen erfolgen auf Basis des im Dezember 2004
geschlossenen Lizenzvertrags zwischen der iQ Power Licensing AG,
einer 100%igen Tochtergesellschaft der iQ POWER AG und der iQ Power
Asia Inc. Unter diesem Lizenzvertrag zahlt die zwischenzeitlich
gegründete iQ Power Asia Inc. zunächst eine Festvergütung von 1,35
Mio. US-Dollar. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zu den
Lizenzgebühren, die vom künftigen Produktionsvolumen abhängig sind.
Dieser Lizenzvertrag ist Bestandteil einer Reihe von Verträgen mit
dem koreanischen Konsortium. Die Verträge sehen unter anderem die
Gründung eines Joint Ventures in Korea vor mit dem Ziel der
Herstellung und Vermarktung von innovativen Produkten auf der
Grundlage der von iQ Power entwickelten Technologie für den
asiatischen Automotive-Markt.
Über die iQ Power AG
Die iQ Power AG ist auf die Entwicklung und Vermarktung
intelligenter Systemlösungen für elektrisches Energiemanagement
(Smart Energy Management, SEM) in Bordnetzen von Automobilen und
anderen Verkehrsmitteln spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in
Zug/Schweiz entwickelte unter anderem die erste durch Software
gesteuerte, intelligente Autobatterie der Welt.
Entwicklungsgesellschaft ist die iQ Power Deutschland GmbH aus
München und 100%ige Tochter der iQ Power AG. Siehe auch
www.iqpower.com.
Originaltext: iQ Power AG
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absolut genial - das wird ein fest am 01,07.
grüße an wg (im urlaub) super countdown!!!
den namen bollinger vergess ich nie mehr
grüße an wg (im urlaub) super countdown!!!
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