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    ROUNDUP/Kassen  582  0 Kommentare GroKo muss Bevorzugung von Privatpatienten sanktionieren

    BERLIN (dpa-AFX) - Vor den entscheidenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD zum Thema Gesundheit fordern die Krankenkassen ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte. "Ein Arzt, der eine volle Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat, sollte zukünftig mindestens 30 Sprechstunden wöchentlich für gesetzlich Krankenversicherte anbieten müssen", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).

    CDU, CSU und SPD setzen am Mittwoch ihre Verhandlungen zur Bildung einer großen Koalition fort. Vorgesehen sind Sitzungen von Arbeitsgruppen, unter anderem zum Thema Gesundheit. Die SPD ist mit der Forderung nach einem Einstieg in das Ende der "Zwei-Klassen-Medizin" in die Gespräche gegangen. Die Union hat bei bestimmten Punkten Entgegenkommen signalisiert, etwa bei der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Die von der SPD geforderte Bürgerversicherung lehnt sie aber ebenso vehement ab wie einheitliche Arzthonorare.

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    Stackelberg hatte in einem dpa-Gespräch vor einer Angleichung der Arzthonorare zu Lasten der GKV-Beitragszahler gewarnt. "Die Einführung einer einheitlichen Honorarordnung würde 90 Prozent der Menschen in diesem Land derzeit keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten", sagte er. Experten rechnen bei einer Angleichung einen Anstieg der Beitragssätze für gesetzlich Versicherte von bis zu 0,6 Prozentpunkten auf dann 16,2 Prozent. Gegen eine solche Vereinheitlichung der Arzthonorare bestehen nach einem Expertengutachten im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

    Am Dienstag stieß ein erster Kompromiss von Union und SPD beim Familiennachzug in den Reihen der Sozialdemokraten auf Widerstand. Zudem interpretierten beide Seiten die Lösung jeweils unterschiedlich. Während die Christsozialen erklärten, der Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sei endgültig abgeschafft, hob die SPD eine deutlich weitergehende Härtefallregelung hervor.

    SPD-Vize Ralf Stegner, der noch Verhandlungsbedarf bei dem Thema sieht, nannte die CSU am Abend in den ARD-"Tagesthemen" scheinheilig: Er sei "sehr befremdet, dass eine Partei, die sich christlich nennt, mit einer solchen Inbrunst gegen die Zusammenführung von Familien" kämpfe.

    Trotz der Dissonanzen gab es aber auch Fortschritte. So verständigten sich die Unterhändler auf eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege. In diesen Bereichen sollen Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung eingeleitet werden, teilte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. Zusammen mit den Tarifpartnern solle dafür gesorgt werden, dass Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Zudem wolle man eine Angleichung des Mindestlohns in der Pflege zwischen West- und Ostdeutschland erreichen.

    Die GKV verlangt von einer künftigen Bundesregierung verbindliche Vorgaben für die Pflege am Krankenbett. Stackelberg sagte der dpa: "Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig."

    Hintergrund ist unter anderem die Aufforderung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), bis Mitte 2018 Untergrenzen für das Pflegepersonal in pflegerisch wichtigen Bereichen von Krankenhäusern festzulegen. Allerdings ist nicht ganz klar, wie viel Personal zweifelsfrei einem Bereich zuzuordnen ist. Zudem fehlt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind.

    Für die Pflege am Bett stellt das Gesundheitsministerium über das Krankenhausstrukturgesetz 2016 bis 2018 Fördermittel von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro bereit. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der bisherige Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird in einen Pflegezuschlag umgemünzt. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt.

    Die Verhandlungen in den Arbeitsgruppen sollen bis Freitag abgeschlossen sein. Am Wochenende (3. und 4. Februar) sollen dann die Ergebnisse durch die Parteiführungen gebilligt werden. Sollte diese kurze Frist nicht ausreichen, sind zwei weitere Puffertage eingeplant./rm/bk/poi/DP/zb





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