checkAd

     1175  0 Kommentare Könnte Amazon.com den Kryptowährungsmarkt aufrütteln? - Seite 2

    Doch was wäre, wenn Amazon, anstatt sich zu entscheiden, Bitcoin (BTC-USD) oder irgendeine andere Kryptowährung zu akzeptieren, beschlossen hat, eine eigene zu schaffen? Das wäre sicherlich möglich. Das Team von Amazon verfügt über das technische Know-how, um ein solches Projekt zu entwickeln, und die Eintrittsbarrieren bei der Schaffung einer Kryptowährung sind im Vergleich zu einigen anderen Industrien, die Amazon erfolgreich gestört hat, relativ niedrig.

    Zusätzlich konnte eine von Amazon erstellte Kryptowährung weitgehend übernommen werden. Eine kürzlich durchgeführte LendEDU-Umfrage ergab, dass fast 52 % der Amazon-Kunden offen für die Idee sind, eine von Amazon erstellte Kryptowährung für Einkäufe über den E-Commerce-Riesen zu verwenden. Und bei den Prime-Kunden des Unternehmens lag die „Ja“-Rate bei über 58 %. Viele andere Kunden gaben an, dass sie unsicher seien, und nur 22 % gaben an, dass sie sich nicht dafür interessieren würden.

    Um es klar zu sagen, Amazon hat keine Pläne, einen „Amazon Coin“ oder irgendeine andere Kryptowährung zu schaffen – zumindest keine, die mir bekannt sind. Es könnte jedoch solide geschäftliche Gründe dafür geben (wie z. B. die Vereinfachung des Bezahlvorgangs und die Senkung der Bearbeitungsgebühren). Eine der größten Herausforderungen für bestehende Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC-USD) – weitverbreitete Akzeptanz bei Händlern – wäre in diesem Fall auch kein Problem.

    Ist Craig Wright der echte Satoshi?

    Eines der großen Rätsel um Bitcoin (BTC-USD) ist die Frage, wer es erschaffen hat. Der Erfinder der führenden Kryptowährung benutzt das Pseudonym Satoshi Nakamoto, und es gibt mehrere Gerüchte über „Satoshis“, seit Bitcoin (BTC-USD) immer weiter steigt.

    Craig Wright, ein australischer Unternehmer, behauptete 2016, der wahre Satoshi zu sein. Und dank einer 10 Milliarden US-Dollar-Klage gegen ihn, kann er gebeten werden, es vor Gericht zu beweisen.

    Wright wird beschuldigt, von seinem ehemaligen Geschäftspartner Dave Kleiman, der 2013 verstorben ist, Bitcoins (BTC-USD) im Wert von etwa 5 Milliarden US-Dollar gestohlen zu haben. Wright und Kleiman besaßen und kontrollierten mehr als 1,1 Millionen Bitcoins (BTC-USD), die in der Anfangszeit der Kryptowährung gemint wurden.

    Es ist ziemlich klar, dass Wright und Kleiman von Anfang an mit Bitcoin (BTC-USD) zu tun hatten, da Gerichtsakten besagen, dass die beiden von 2009 bis 2013 eine „riesige“ Anzahl von Bitcoins erworben haben.

    Die Wahrheit über den Bitcoin-Boom

    Alles was du über Kryprowährungen wissen musst! In diesem 25-seitigen Sonderreport über Bitcoins verraten unsere Experten dir die Hintergründe über Krypto-Währungen und worauf du achten musst! Klicke hier für den kostenlosen Download zu diesem Report.

    Seite 2 von 3


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Könnte Amazon.com den Kryptowährungsmarkt aufrütteln? - Seite 2 Der Dienstag entwickelt sich zu einem ruhigen Tag in den Kryptowährungsmärkten – zumindest was die Kurse angeht. Während sich die meisten großen Kryptowährungen nicht viel bewegt haben, gibt es einen großen Rechtsstreit mit einem Mann, der …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer