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Börse Stuttgart / Steuerabzug bei Euwax Gold II entfällt / ...
Steuerabzug bei Euwax Gold II entfällt / Veräußerungsgewinne werden künftig wie bei physischem Gold behandelt
Stuttgart (ots) - Zu 100 Prozent mit physischem Gold unterlegt, keine jährlichen Gebühren, grammgenaue Auslieferung des Edelmetalls - zu diesen Vorteilen des Wertpapiers EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD)
kommt nun eine veränderte steuerliche Behandlung.
Ab sofort nehmen Banken und Online-Broker bei einer Veräußerung von EUWAX Gold II in der Regel keinen Steuerabzug mehr vor. Damit werden Erwerb und Einlösung oder Verkauf bei EUWAX Gold II so
behandelt wie bei physischem Gold. Hier sind Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Grundlage ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 2018 zu Gold-Wertpapieren, die in den maßgeblichen Produktmerkmalen mit EUWAX Gold II vergleichbar sind. Der BFH
hat in seinem Urteil IX R 33/17 erneut bestätigt, dass Gold-Wertpapiere nicht als Kapitalforderungen einzustufen sind, wenn sie unter anderem einen Anspruch auf jederzeitige Lieferung einer
bestimmten Menge an Gold verbriefen.
Das Exchange Traded Commodity EUWAX Gold II verbrieft ein Gramm Gold eines 100-Gramm-Goldbarrens. Für Kauf und Verkauf fallen lediglich die börsenüblichen Transaktionskosten an, die von der jeweils
depotführenden Bank berechnet werden. Die Ausübung kann an jedem Handelstag erfolgen: Die physische Auslieferung in Form von Kleinbarren ist bei 100 Gramm Gold oder einem Vielfachen davon innerhalb
Deutschlands kostenfrei. Bei abweichenden Stückelungen fallen Form- und gegebenenfalls Lieferkosten an. Anleger können EUWAX Gold II börsentäglich von 8 bis 22 Uhr flexibel und unkompliziert an der
Börse Stuttgart handeln.
Für Detailfragen zur steuerlichen Behandlung von EUWAX Gold II ist Anlegern zu empfehlen, sich an ihren Steuerberater zu wenden.
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